Arzthaftung: Einheitliches Schmerzensgeld bei mehreren Behandlungsfehlern

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Die Kernaussage: keine Addition der Schmerzensgelder

Auch bei mehreren Behandlungsfehlern wird das Schmerzensgeld einheitlich bemessen. Mehrere Behandlungsfehler im Rahmen derselben Operation begründen einheitliches Schmerzensgeld, eine Aufspaltung in mehrere Teilbeträge ist unzulässig (Bundesgerichtshof vom 14.03.2017 – VI ZR 605/15 –).

Der Sachverhalt: Komplikationsbehaftete Operation mit drei Fehlern

Bei der Klägerin wurde im Rahmen einer Operation am Unterbauch der Dünndarm bei der Entfernung entzündlicher Verwachsungen verletzt (1. Fehler). Zudem beließen die Ärzte einen mit Bakterien befallenen Eileiter im Körper der Klägerin (2. Fehler). Nach der Operation litt sie zusätzlich unter einem Darmverschluss, auf den die Ärzte zu spät reagierten (3. Fehler).

Vorwurf der Klägerin: Massiver Ärztepfusch aus mehreren Gründen

Die Klägerin warf den Ärzten fehlerhaftes Herausschneiden der Verwachsungen vor. Zusätzlich habe das Vernähen des verletzten Dünndarms zu einem Darmverschluss geführt. Auch sollen die Ärzte bei der Operation behandlungsfehlerhaft den infizierten Eileiter nicht entfernt, wodurch potentiell lebensbedrohliche Eileiterschwangerschaften drohen könnten.

Das Urteil: Einheitliches Schmerzensgeld für mehrere Behandlungsfehler

Die Gerichte in den Instanzen wollten der Klägerin jedoch nicht Recht geben. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg meinte sogar, den von der Klägerin für das Belassen des verseuchten Eileiters zuletzt geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch eigenständig – also losgelöst von den anderen Vorwürfen – behandeln zu können. 

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sah das anders: Er verwies auf die Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs. Das geforderte Schmerzensgeld lasse sich richtigerweise nicht aufteilen und somit anteilig den einzelnen geltend gemachten Fehlern zurechnen. Auch wenn die Klägerin vor dem OLG Naumburg vorrangig auf den nicht entfernten Eileiter abgestellt habe, sei der Schmerzensgeldanspruch nach dem Karlsruher Urteil einheitlich – also für die gesamte Operation – zu prüfen.

Praktische Folgen: „Zurück auf Los“ – Rückverweisung an das OLG Naumburg

Nach diesen Maßgaben soll das OLG Naumburg die Klage erneut für alle geltend gemachten Fehler der Klägerin prüfen. Für die Patienten gilt: Die Höhe der Zahlung hängt von einer Gesamtbetrachtung ab. Hier ist Ihr Anwalt mit guter Argumentation gefragt. Stets erhalten Sie ein einheitliches Schmerzensgeld für mehrere Behandlungsfehler bei einer Operation oder anderen Fehlbehandlungen. 


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