Arzthaftung: Rechtsseitige Hemiparese nach 40 Embolisationen

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Landgericht Stuttgart – vom 08. Juni 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Rechtsseitige Hemiparese nach 40 Embolisationen, 50.000,00 Euro, LG Stuttgart, Az.: 20 O 358/15

Chronologie:

Der vormals minderjährige Kläger begab sich ab 2007 aufgrund von Gefäßmissbildungen in die Behandlung bei der Beklagten. Im Monatsrhythmus erfolgten Embolisationsbehandlungen. Ab Mai 2010 kam es aufgrund dieser Behandlungen u.a. zu einer rechtsseitigen Bewegungsstörung. Seither unterliegt der Kläger einem GdB von 90.

Verfahren:

Das Landgericht Stuttgart hat den Sachverhalt umfassend gewürdigt und hat dabei im Ergebnis festgestellt, dass die zahlreichen Embolisationen zu hinterfragen seien. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über pauschal 50.000,- Euro vorgeschlagen, der noch widerrufen werden kann.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Nur selten holen Gerichte in Arzthaftungsprozessen keine fachmedizinischen Sachverständigengutachten ein. Dieser Fall stellt sich daher als Ausnahmefall dar. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände hat das Gericht die Höhe der Gesamtabfindung berechnet.

Normalerweise ist in arzthaftungsrechtlichen Verfahren ein vom Gericht in Auftrag zu gebendes Sachverständigengutachten erforderlich um den Behandlungsfehler zu beweisen. Privatgutachten entfalten keine präjudizielle Wirkung sondern gelten im Gerichtsverfahren lediglich als sogenannter qualifizierter Parteivortrag dar. 


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