Arzthaftung: Wie beweise ich Behandlungsfehler?

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Sofern es sich nicht um einen groben Behandlungsfehler mit Beweislastumkehr handelt, trägt der Patient die Beweislast. Das bedeutet, der Patient muss den ärztlichen Kunstfehler, die Ursächlichkeit des Fehlers für den eingetretenen Schaden und das Vorliegen des Schadens beweisen.

Doch wie beweise ich als Patient den Behandlungsfehler?

Fall 1: Sie liegen im Krankenhaus und es kümmert sich keiner um Sie

  • bitten Sie Angehörige, eine Arztkonsultation oder Hilfe durch das Pflegepersonal herbeizuführen,
  • wenn Sie Schmerzen haben, verlangen Sie zusätzliche Schmerzmittel, machen Sie das Personal darauf aufmerksam, wenn Ihnen nach einer Operation oder einer Untersuchung etwas merkwürdig vorkommt, führen Sie Tagebuch und notieren Sie Ihre Feststellungen,
  • teilen Sie Ihren Angehörigen diese Beobachtungen möglichst schriftlich mit, z. B. per Mail,
  • machen Sie noch während der Behandlung Handyfotos von wunden Stellen oder bitten sie Angehörige, die Problemstellen zu fotografieren,
  • bitten Sie Ihren Besuch, sich ebenfalls Notizen zu machen,
  • bitten Sie mögliche Zeugen (Zimmergenossen etc.), Ihnen Name, Vorname und Adresse zu sagen und notieren Sie sich, was derjenige gesehen oder gehört hat,
  • fordern Sie nach Ende des Klinikaufenthaltes eine Kopie Ihrer Behandlungsunterlagen einschließlich Pflegeberichte, verbale Aufzeichnungen der Krankenschwestern, OP-Berichte, Medikamenten-Nachweise und Laborberichte an,
  • dokumentieren Sie in gleicher Weise auch den weiteren Ablauf bei der Nachbehandlung, mit Angaben zur Schmerzintensität, Dauer von Bewegungseinschränkungen und Wundheilung

Fall 2: Ihr Arzt rät Ihnen zu einem Eingriff, der nahezu risikolos und überhaupt die einzige Alternative sein soll

  • bemühen Sie sich, diese Aussage zu „verschriftlichen“, indem Sie etwa dem Arzt eine E-Mail schreiben nach dem Motto: „habe ich Sie richtig verstanden, dass.....“ und setzen Sie Sich dabei selbst in Blindkopie,
  • machen Sie zu Hause eine Kopie vom vorgedruckten Aufklärungsbogen, bevor Sie diesen beim Arzt abgeben,
  • prüfen Sie nach dem mündlichen Aufklärungsgespräch, ob handschriftlich etwas eingetragen wurde, was nicht besprochen wurde, bevor Sie unterschreiben,
  • bitten Sie sofort nach der Unterschrift um eine Kopie des Aufklärungsbogens,
  • notieren Sie in Ihrem Kalender, wann das Gespräch stattfand (Datum, Uhrzeit, Dauer).

Eine derartige Sammlung von Beweisen, Zeugenangaben und zeitnahen Tagebucheintragungen verbessert die Erfolgsaussicht im Arzthaftungsverfahren deutlich. Außerdem ist es eine gute Vorbereitung der Erstberatung beim Anwalt für Arzthaftung.

Wir helfen Ihnen gern – Dr. Cornelia Grüner Anwaltskanzlei in Leipzig

Foto(s): Dr. Cornelia Grüner

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