Arzthaftungsrecht - Fehlgeschlagene Appendektomie nach Sigmadivertikulitis

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Landgericht Hamburg - vom 06. Juni 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene Appendektomie nach Sigmadivertikulitis, LG Hamburg, Az. 323 O 83/10

Chronologie:
Der Kläger litt zunehmend unter rechtsseitigen Unterbauchschmerzen und Fieber und begab sich daher in die Behandlung einer Klinik in Hamburg. Dort diagnostizierten die Mediziner eine akute Begleitappendizitis bei Sigmadivertikulitis und es erfolgte ein laparoskopischer Eingriff. Der Patient wurde postoperativ antibiotisch weiterbehandelt. Ein am Folgetag der Operation vorgenommenes Abdomen-CT zeigte eine Sigmadivertikulitis mit gedeckter Perforation. Nach einer weiteren Operation stellten sich beim Kläger Ejakulationsstörungen ein, die dauerhaft sind.

Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat den Vorfall fachmedizinisch hinterfragen lassen. Nachdem der gerichtlich bestellte Sachverständige die fehlerhafte Vornahme der Operationen konstatierte, schlossen die Parteien auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich, der im deutlich fünfstelligen Eurobereich liegt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Laparoskopische Eingriffe sind nicht risikolos, wie der vorliegende Fall beweist. Mediziner müssen daher einen Patienten gründlich aufklären, ob ein konservativer Eingriff, oder ein laparoskopischer indiziert ist und welche Risiken beide haben. Mit dem Ergebnis, nach einer rund dreijährigen Prozessdauer zeigt sich der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt sehr zufrieden.


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