Arzthaftungsrecht - Fehlgeschlagene Zirkumszision

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Landgericht Stade - vom 27. August 2013
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fournier'sche Gangrän nach fehlgeschlagener Zirkumzision, LG Stade, Az. 4 O 215/10

Chronologie:
Der Kläger litt an einer Phimose, die in der urologischen Abteilung der Beklagten mittels Zirkumzision behandelt wurde. In der Folge entwickelte sich eine Fournier'sche Gangrän, ein Sonderfall einer nekrotisierenden Fasziitis. Seit dem Vorfall leidet der Kläger an Schmerzen, Spannungen im operierten Bereich sowie Erektionsproblemen.

Verfahren:
Das Landgericht Stade hat die Angelegenheit mittels eines Universitätsprofessors einer Medizinischen Hochschule fachmedizinisch prüfen lassen. Dieser konstatierte ärztliche Fehlleistungen, woraufhin das Gericht den Parteien anriet, sich vergleichsweise zu einigen. Den Streitwert legte das Gericht im deutlich fünfstelligen Eurobereich fest.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen holt ein Gericht üblicherweise ein fachmedizinisches Gutachten ein, oftmals über einen Leiter einer Fachklinik oder Universitätsklinik, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt fest. An den Schlussfolgerungen dieses qualifizierten Mediziners ist schwer zu rütteln. So bezeichnet die Beklagtenseite im vorliegenden Fall die Ausführungen des Sachverständigen zwar als überraschend, stellt sich einer vergleichsweisen Einigung nicht in den Weg.



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