Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Aachen!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess sind wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Aachen
Probleme nach arthroskopischer Resektion des Außenmeniskus, LG Aachen, Az.: 11 O 136/16

Chronologie:
Die Klägerin befand sich aufgrund einer Schmerzsymptomatik im linken Knie in Behandlung bei der Beklagten. Diagnostiziert wurden ein Korbhenkelriss des Außenmeniskus, ein Kniegelenkserguss und eine Pan-Chondropathie, eingehend mit femoropatellarer Instabilität. Nach Vornahme der Arthroskopie traten erhebliche Beschwerden ein. Diese dauerte anstatt der avisierten 45 Minuten insgesamt 250 Minuten. Sodann verblieb die Patientin vier Tage in stationärer Behandlung. Der Beklagten werden Behandlungs- und Aufklärungsfehler vorgeworfen.

Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisch-unfallchirurgisches Gutachten eingeholt. Kritisch zu hinterfragen war insbesondere die intraartikuläre Applikation von Lokalanästhetika. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich vorgeschlagen, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Auch in diesem Fall wird wieder deutlich, dass die Gebiete der Orthopädie in der Arzthaftung besonders haftungsträchtig sind. Fehlgeschlagene Knie- und Hüftoperationen stellen statistisch gesehen die meisten Fälle dar, in denen es zu Komplikationen kommen kann. Fraglich ist in solchen Fällen immer, welche konkreten Schäden aufgrund einer nicht lege artis Behandlung eingetreten sind, meint Dr. D. C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.



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