Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Gera

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Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden Prozesserfolge der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage sind im Übrigen mehrere hundert weitere Prozesserfolge zu entnehmen.

Landgericht Gera

Fehlbehandelte pertrochantäre Femurfraktur links, LG Gera, Az.: 5 O 350/16

Chronologie:

Die Klägerin stürzte zu Hause und zog sich dabei einen Oberschenkelhalsbruch zu. Dieser wurde in dem Krankenhaus der Beklagten auch diagnostiziert und operativ behandelt. Anlässlich der Operation wurde ein Nagel verwendet, der sich als zu kurz erwies und beim Laufen gebrochen ist. Es war eine Revisionsoperation erforderlich.

Verfahren:

Das Landgericht Gera hat zu dem Vorfall ein unfallchirurgisch-orthopädisch-fachärztliches Gutachten eingeholt, das im Ergebnis die fehlerhafte Länge des Nagels bestätigte. Daraufhin haben die Parteien einen Vergleich im hohen vierstelligen Eurobereich abgeschlossen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Der Vorfall spielte sich Anfang 2016 ab. Dass die Sache sodann mittels gerichtlicher Hilfe in der Instanz zu einer vergleichsweisen Klärung bis Anfang 2018 führen konnte und mithin lediglich ein Zeitraum von rund zwei Jahren zwischen dem Vorfall und Beendigung des Falles vonnöten war, stellt in arzthaftungsrechtlichen Angelegenheiten die absolute Ausnahme dar. Normalerweise ist bei Involvierung von Gerichten mit einem Zeitraum bis zur Beendigung von 3-4 Jahren zu rechnen, stellt Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht fest.



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