Arzthaftungsrecht in der Praxis: Erneuter Prozesserfolg vor dem Landgericht Wuppertal!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess sind wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Wuppertal
Fehlerhafte Verriegelungsmarknagelosteosynthese nach Fibula Mehrfragment Fraktur, LG Wuppertal, Az.: 5 O 325/14

Chronologie:
Der Kläger erlitt in 2012 einen Rollerunfall und zog sich dabei eine Unterschenkelspiralfraktur am Übergang zum mittleren distalen Drittel mit gleichzeitiger proximaler Fibula Mehrfragment Fraktur zu. Im Hause der Beklagten erfolgte daraufhin eine Verriegelungsmarknagelosteosynthese. Röntgenkontrollaufnahmen ergaben in der Folge, dass eine erhebliche Achsabweichung des distalen Fragments von zehn Grad vorlag. Es waren Folgebehandlungen und eine Revisionsoperation erforderlich. Seither leidet der Kläger unter Bewegungseinschränkungen, Druckgefühl in Fuß und Bein und psychischen Problemen.

Verfahren:
Das Landgericht Wuppertal hat zu dem Vorfall ein unfallchirurgisches Gutachten eingeholt. Hierin stellt der Sachverständige u. a. fest, dass eine Plattenosteosynthese erforderlich gewesen sei. Das Gericht hat den Parteien sodann zu einer gütlichen Einigung über rund 10.000,- Euro angeraten, die diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Seit dem Vorfall sind zwischenzeitlich sechs Jahre vergangen. Dieser recht lange Zeitraum hat auch damit zu tun, dass der vom Gericht bestellte Gutachter seine Expertise verspätet erstellte. Das Gericht mahnte ihn mehrfach vergeblich zur Erstellung an, drohte ein Ordnungsgeld von 300,- Euro an und erstellte per 01.06.2016 sodann einen Ordnungsgeldbeschluss hierüber, mit der Androhung der Zahlung weiterer 600,- Euro sollte das Gutachten nun nicht endlich erstellt werden. Derartige Maßnahmen gegen gerichtlich bestellte Sachverständige in einem Arzthaftungsverfahren sind sehr selten. Die lange Verfahrensdauer geht natürlich stets zu Lasten des Geschädigten wie hier, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, heraus.



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