Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Landgericht Aurich!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im Nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Landgericht Aurich
Fehlerhafte Versorgung einer geschlossenen Ulnaschaftfraktur,
LG Aurich, Az.: 5 O 1038/06

Chronologie

Die Beklagte war bereits mit Teil- und Grundurteil in 2012 zu einem Schmerzensgeld von 15.000,00 Euro verurteilt worden. Vorausgegangen war eine nicht sachgerechte Versorgung einer Ulnaschaftfraktur im Krankenhaus der Beklagten.

Verfahren

In dem laufenden Verfahren ging es um die vom Kläger begehrten weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft. Im Wesentlichen ging es um den Erwerbsschaden als angestellter Bauingenieur. Im Ergebnis wurde nach umfangreicher Beweisaufnahme ein weiterer Gesamtschaden von 20.000,00 Euro festgestellt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Ist in einem Arzthaftungsprozess die Haftung der Beklagtenseite dem Grunde nach bestätigt, kann das Gericht den Leistungsantrag auf Schmerzensgeld ausurteilen. Über die materiellen Ansprüche für Vergangenheit und Zukunft muss dann noch verhandelt werden. Scheitern diese Verhandlungen, kommt es zu einem Folgeprozess, so wie hier, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr LLM fest.



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