Arzthaftungsrecht in der Praxis: Prozesserfolg vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main!

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Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.

Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da die Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser außergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als „schicksalhaftes Geschehen“ abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor:

Oberlandesgericht Frankfurt am Main: Stimmbandprobleme nach operativer anteriorer Verschraubung mit fehlerhafter Beatmung, OLG F’furt/M., Az. 8 U 150/16

Chronologie

Der Kläger erlitt infolge eines Unfalls in 2015 in seinem Badezimmer eine Deusfraktur der oberen Halswirbelsäule. Aufgrund dessen wurde er in der Klinik der Beklagten operativ versorgt. Er wirft der Beklagten u.a. eine fehlerhafte Beatmung anlässlich der 2. Operation vor, aufgrund derer er bis heute unter Schleimabsonderungen an den Stimmbändern sowie Schwierigkeiten bei der Stimmmodulation leidet.

Verfahren

Das Landgericht Frankfurt/M. hatte sich bereits mit dem Vorfall befasst und die Klage als unbegründet abgewiesen (Az. 2 – 04 O 248/14). Das OLG Frankfurt weist nunmehr darauf hin, dass diese Vorgehensweise verfahrensfehlerhaft erfolgte, da die Kammer des Vorgerichts bezüglich des Vorwurfs eine sachverständige Beratung hätte in Anspruch nehmen müssen, was es aber unterlassen hat. Dieses Vorgehen bezeichnet das OLG explizit als eine „nicht ordnungsgemäße Bearbeitung“ und hält es für richtig, dieses Urteil aufzuheben und das Verfahren an die 1. Instanz zurückzuverweisen!

Anmerkungen von Ciper & Coll.

In der Schule würde man sagen: „Das Untergericht hat seine Hausaufgaben nicht richtig gemacht“. Dies ist bedauerlich, da sich der aus 2010 datierende Vorfall auch jetzt, also sieben Jahre später, noch nicht abschließend geklärt hat, stellt RA Dr. D. C. Ciper LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht, fest.

Medizingeschädigte Patienten sollten bei der Suche des zu vertretenden Anwaltsbüros vor allem auf folgende fünf Punkte achten

1. Kompetenz

Diese basiert auf dem Erfahrungsschatz der Kanzlei auf dem Gebiet des Medizinrechts. Jahrzehntelange Erfahrungen zahlen sich eher aus als wenige Berufsjahre.

2. Qualifizierung

Diese basiert auf der Erfolgsstatistik: Mehrere hundert nachweisbare Prozesserfolge in wenigen Jahren lassen eher auf die Qualität der Kanzlei schließen als beispielsweise ein gutes Dutzend aufgeführte Fälle.

3. Fachanwaltschaft

Rechtsanwälte, die den Titel „Fachanwalt für Medizinrecht“ tragen, weisen nach, dass sie auf diesem Gebiet über besondere praktische und theoretische Kenntnisse verfügen, die Anwälte ohne diesen Titel gerade nicht vorweisen können.

4. Teamarbeit

Es ist einleuchtend, bei der Auswahl des Anwaltsbüros auf ein Team erfahrener Rechtsanwälte zurückzugreifen. Nur so ist gewährleistet, dass durch regelmäßigen kanzleiinternen Austausch und Hilfestellungen untereinander das bestmögliche Ziel für den Mandanten erreicht wird. In Klein- oder Kleinstkanzleien fehlt gerade diese Möglichkeit, ganz unabhängig von den Komplikationen in Urlaubs- oder Krankheitsfällen sowie sonstigen Abwesenheiten des Bearbeiters.

5. Ortsnähe

Schließlich liegt es bereits aus pragmatischen Gründen auf der Hand, dass ein medizingeschädigter Mandant aus z. B. Südbayern nicht unbedingt eine Kanzlei an der Nordseeküste involvieren sollte und umgekehrt.



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