Arzthaftungsrecht: nicht diagnostizierte Schilddrüsenunterfunktion
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LG Stuttgart vom 17.05.2011, Az.: 20 O 555/10
Nicht diagnostizierte Schilddrüsenunterfunktion
Chronologie:
Die Klägerin befand sich im Zeitraum von 1997 bis 2007 in hausärztlicher Betreuung bei dem Beklagten. In dieser Zeit litt die Klägerin unter multiplen Beschwerden, für die von dem Beklagten keine Ursache gefunden wurde.
Erst nach einem Wechsel des Arztes im Juni 2007 wurde die Klägerin der wegen der ausgeprägten Schilddrüsenunterfunktion der zwingend erforderlichen Therapie und der weiterführenden Diagnostik zugeführt. Durch die jahrelang unbehandelt gebliebene Schilddrüsenunterfunktion und die dadurch eingetretenen Folgeschäden musste die Klägerin weitergehend therapiert werden.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat einen Vergleich angeraten, den die Parteien akzeptierten. Die Gesamtschadenposition liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.
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