Arzthaftungsrecht - wie lässt sich ein ärztlicher Behandlungsfehler beweisen?

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Die dem Patienten obliegende Beweislast erfordert es, dass Sie die maßgeblichen Behandlungsgeschehnisse dokumentieren sollten, indem Sie alle wesentlichen Informationen im Zusammenhang mit der Behandlung schriftlich festhalten.

Ihre Dokumentation sollte die Daten der Behandlungstermine, das dabei Besprochene, vor allem Ihre Schilderung der Beschwerden gegenüber dem behandelnden Arzt und die vom Arzt daraufhin getroffene Diagnose, sowie gegebenenfalls verordnete Medikamente und Anwendungen enthalten. Auch noch für die Vergangenheit kann dies in Form eines Gedächtnisprotokolls geschehen. Notieren Sie sich des Weiteren Namen und Anschriften möglicher Zeugen und aller nach- oder begleitend behandelnden Ärzte und der dortigen Behandlungstermine nebst getroffenen Diagnosen und des bei den Untersuchungen Besprochenen.

Zusätzlich sollten Sie Art und Umfang bereits eingetretener Gesundheitsschäden dokumentieren, indem Sie Art und Schwere physischer oder psychischer Beschwerden und vor allem deren Auswirkungen auf Ihr berufliches und privates Leben (z.B. Beeinträchtigungen in Haushalt und Freizeit) schriftlich niederlegen.

Denken Sie schließlich auch daran, Informationen über alle materiellen Schadenpositionen zu sammeln, beispielsweise Belege über Medikamentenzuzahlungen, Nachweise über erlittene Verdienstausfälle oder Mehraufwendungen durch entstandene Fahrtkosten.

Sicherlich wichtigste Hilfe bei Prüfung und Beweis eines Behandlungsfehlers ist die Sie betreffende Dokumentation des behandelnden Arztes bzw. Krankenhauses selbst. Sie ist vor Formulierung von Ansprüchen unbedingt einzusehen. Als Patient haben Sie Anspruch darauf, die Sie betreffenden Behandlungsunterlagen einzusehen oder auf Ihre Kosten Kopien davon fertigen zu lassen. arzthaftung24.de hilft Ihnen auch bei der Durchsetzung dieses Anspruchs.

Michael Timpf

Rechtsanwalt

www.arzthaftung24.de


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