Auch eine Abmahnung der Audi AG über die Rechtsanwälte Lempe & Kessler erhalten? Ich berate Sie

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Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lempe & Kessler für die Audi AG wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gerne auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Audi AG in den Bereichen Automobile, Automobil-Teile und -Zubehör Inhaberin mehrerer Marken ist, u. a. mit den Bezeichnungen Audi, S line und der bildlichen Darstellung von vier Ringen sowie des Logos S line.

Unter Verweis auf konkret benannte eBay-Angebote des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben, die angebotenen Produkte seien keine Original-Produkte der Audi AG, würden aber deren Zeichen tragen. Diese Handlungen würden die Markenrechte der Audi AG an den genannten Marken verletzen.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Des Weiteren werden mit der Abmahnung Ansprüche auf Auskunfterteilung, Schadenersatz, Rückruf, Vernichtung und Kostenerstattung (Anwaltskosten) geltend gemacht. Die Anwaltskosten für den Ausspruch der Abmahnung werden in dem Abmahnschreiben auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 150.000,00 Euro mit einem Betrag in Höhe von 2.305,40 Euro beziffert.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung der Audi AG sollte auf jeden Fall ernst genommen werden, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Ich empfehle dringend, dass eine sehr sorgfältige Überprüfung des Sachverhaltes erfolgt. In der mir aktuell vorliegenden Abmahnung wird auf eBay-Angebote aus dem Januar dieses Jahres verwiesen, und zum Teil ist der in Bezug genommene Sachverhalt klärungsbedürftig.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lempe & Kessler für die Audi AG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine Email.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Gerne höre ich von Ihnen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht


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