Auch eine Abmahnung der Empressia GmbH über die Kanzlei Preu Bohlig & Partner erhalten?

  • 1 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde eine Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte mbB für die Empressia GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Bei der hier vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung. Das Abmahnschreiben ist an einen Amazon-Händler gerichtet. Unter Verweis auf die Markenrechte an der Europäischen Unionsmarke „empressia“ wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Weitergehende Ansprüche auf Auskunftserteilung, Schadenersatz und Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) werden in dem Schreiben nicht angesprochen.

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Die Tatsache, dass in einer Abmahnung keine Ansprüche auf Auskunftserteilung, Schadenersatz und Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) angesprochen werden, bedeutet leider nicht, dass diese Ansprüche nicht geltend gemacht werden.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich einfach an.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen auch die Ansprüche auf Auskunftserteilung, Schadenersatz und Kostenerstattung.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


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