Auch eine Abmahnung der Harman International Industries Inc. über die Kanzlei Gevers erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Harman International Industries Inc. über die Kanzlei Gevers zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung bezieht sich auf das Angebot von Lautsprechern. Gerügt wird insoweit die Verletzung von Markenrechten. Zur Begründung wird zunächst auf die Rechte an verschiedenen Marken verwiesen (u. a. Unions-Wortmarke „JBL“ Nr. 001830967; Unions-Wortmarke „harman kardon“ Nr. 001546415 und die Unions-Bildmarke „HARMAN“ Nr. 009097 491). Im Weiteren wird ausgeführt, dass die Abmahnerin festgestellt habe, dass der Abgemahnte Lautsprecher anbiete, die nicht für den Markt des europäischen Wirtschaftsraum bestimmt waren.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll das Anbieten, Inverkehrbringen, Importieren, Exportieren und Lagern von konkret benannten Lautsprechern einstellen, wenn die Waren nicht von der Abmahnerin oder mit ihrer Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind.

Der Abgemahnte soll des Weiteren das Anbieten, Inverkehrbringen, Importieren, Exportieren, Lagern und die Werbung auch für andere Harman-Produkte einstellen, wenn die Waren nicht von der Abmahnerin oder mit ihrer Zustimmung in den Verkehr gebracht worden sind.

Darüber hinaus soll der abgemahnte eine Erklärung abgeben, die Rechte der Abmahnerin in Zukunft nicht mehr zu verletzen.

Im Übrigen soll der Abgemahnte Auskünfte erteilen und Kosten erstatten.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist im Hinblick auf einige der erhobenen Forderungen der konkrete Inhalt und die Reichweite unklar.

Meine Empfehlungen:

  1. Geben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig eine Erklärung ab.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Harman International Industries Inc. über die Kanzlei Gevers erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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