Auch eine Abmahnung der Hera GmbH & Co. KG über die BRANDI Rechtsanwälte erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde hier in der Kanzlei eine Abmahnung der BRANDI Rechtsanwälte für die Hera GmbH & Co. KG zur Prüfung und weiteren Bearbeitung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung

Bei der hier vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine markenrechtliche Abmahnung.

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin zu den führenden deutschen Herstellern elektrischer Leuchten gehört. Sodann wird auf die beim Deutschen Patent- und Markenamt registrierte Marke „Hera“ verwiesen (Registernummer DE1189412). Eine aktuelle Registerauskunft ist dem Schreiben beigefügt. Die Marke ist unter anderem für elektrische Leuchten für Wohnräume eingetragen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Marke seit ihrer Eintragung millionenfach zur Produktkennzeichnung und in der Werbung verwandt worden ist.

Im Weiteren wird ausgeführt, dass die Abmahnerin feststellen musste, dass der Abgemahnte über Amazon eine Wandleuchte mit der Bezeichnung „Hera“ anbietet, die nicht von der Abmahnerin stammt. Gerügt wird insoweit eine Verletzung der Markenrechte der Abmahnerin.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung

Mit der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro, Verpflichtungen zur Auskunftserteilung und zum Schadenersatz sowie eine Verpflichtung zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 55.000,00 Euro (1.954,46 Euro) vor.

Meine Einschätzung

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der BRANDI Rechtsanwälte für die Hera GmbH & Co. KG erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.



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