Auch eine Abmahnung der R&K Smoke Master GmbH erhalten? Ich berate Sie.

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Mir wurde eine Abmahnung der R&K Smoke Master GmbH wegen des Vorwurfs der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der mir vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst auf die Rechte an der deutschen Marke „Da Vinci“ hingewiesen, die unter der Registernummer 302017021598 in der Warenklasse 34 eingetragen ist, und zwar für Raucherzubehör; Wasserpfeifen; Wasserpfeifen-Schläuche als Teile von Wasserpfeifen; Glas- und Tonköpfe als Teile von Wasserpfeifen; Tabak für Wasserpfeifen; Tabakwaren für Wasserpfeifen.

Unter Bezugnahme auf ein Angebot des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben, dass dort verwendete Zeichen stelle eine Verletzung der Rechte an der Marke „Da Vinci“ dar.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht für den Fall eines Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung eine Geldbuße i.H.v. 250.000 Euro vor.

Im Übrigen soll der Abgemahnte einen konkret bezifferten Schadenersatz zuzüglich Mehrwertsteuer zahlen.

Meine Einschätzung: 

Die mir vorliegende markenrechtliche Abmahnung wirft unter verschiedenen Aspekten Fragen auf:

Zum einen sieht eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung üblicherweise eine Vereinbarung mit einer Vertragsstrafe vor und keine Vereinbarung mit einer Geldbuße.

Zum anderen ist der in dem Abmahnschreiben konkret bezifferte Schadenersatz in dem mir vorliegenden Fall nicht nachvollziehbar.

Unabhängig von den beiden vorgenannten Aspekten sollten Sie eine markenrechtliche Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Sofern der Vorwurf der Verletzung von Markenrechten durchgreift, bestehen neben dem Unterlassungsanspruch weitreichende Folgeansprüche. Was Sie insoweit beachten sollten, habe ich in dem folgenden Beitrag für Sie zusammengestellt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/markenrechtliche-abmahnung-erhalten-was-sie-zu-den-folgeanspruechen-wissen-sollten-192404.html

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der R&K Smoke Master GmbH erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

Sie wünschen ein Angebot für eine konkrete Beratung zu der Ihnen vorliegenden Abmahnung?

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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