Auch eine Abmahnung der Schmidt Spiele GmbH über die Kanzlei Sonnenberg Fortmann erhalten?

  • 1 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde aktuell erneut eine Abmahnung der Patent- & Rechtsanwälte Sonnenberg Fortmann (24IP Law Group) für die Schmidt Spiele GmbH wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

Mit der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird die Verletzung der Rechte an der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ gerügt. In diesem Zusammenhang wird auf entsprechende Markeneintragungen beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum verwiesen. Registerauszüge der entsprechenden Markeneintragungen sind dem Abmahnschreiben beigefügt. Unter Verweis auf den Internetauftritt des Abgemahnten wird der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben.

Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunfterteilung, Schadenersatz, Vernichtung und Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) geltend gemacht. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gegenstandswertes von 100.000,00 Euro beziffert, was Kosten in Höhe von 1.973,90 Euro entspricht. Zusätzlich werden Testkaufkosten geltend gemacht.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema