Auch eine Abmahnung der Tropica GmbH & Co. KG über die Kanzlei Dr. Wallscheid & Drouven erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Tropica GmbH & Co. KG über die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

Die hier vorliegende Abmahnung ist an einen Amazon-Händler gerichtet.

Unter Bezugnahme auf eine konkrete ASIN wird ausgeführt, es handle sich um eine Artikelbeschreibung, die die Abmahnerin von Anfang an unter Angabe ihrer geschäftlichen Bezeichnung „Tropica“ angelegt habe. Die Bezeichnung „Tropica“ sei auf der Verpackung, in der Angebotsüberschrift und im Rahmen der Artikelbeschreibung angegeben. Ferner sei die Abmahnerin Inhaberin der Wortmarke „TROPICA“ und kennzeichne sämtliche ihrer Produkte mit dieser Marke.

Durch einen Testkauf habe die Abmahnerin festgestellt, dass die von dem Abgemahnten unter dem Angebot der Abmahnerin angebotenen Samen keine Produkte der Abmahnerin seien. Der Abgemahnte verstoße damit gegen das Markengesetz und nutze die Herkunfts- und Werbefunktion der Marke der Abmahnerin aus. Das Angebot und der Verkauf eines Produktes, welches nicht dem in der Artikelbeschreibung dargestellten Angebot entspricht, sei zudem wettbewerbswidrig.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Die beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 Euro vor.

Des Weiteren sollte der Abgemahnte Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 Euro tragen.

Im Übrigen soll der Abgemahnte Auskunft über den Umfang der Nutzung der Marke der Abmahnerin erteilen.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Bei der mir vorliegenden Abmahnung ist die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Tropica GmbH & Co. KG über die Rechtsanwälte Dr. Wallscheid & Drouven erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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