Auch eine Abmahnung von Stefan Reebig über die Rechtsanwälte Awender & Werner erhalten?

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Hier in der Kanzlei wurde aktuell erneut eine Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner für Herrn Stefan Reebig zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, dann stehe ich gern auch Ihnen für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung

Bei der hier aktuell vorliegenden Abmahnung handelt es sich um eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung. In dem Schreiben wird zunächst auf den eBay-Auftritt des Abmahners und dessen Angebote über Rauch- bzw. Verdampfererzeugnisse, insbesondere Artikel aus dem Bereich sog. „E-Shishas /E-Zigaretten“ nebst Zubehör verwiesen. Unter Hinweis auf das bestehende Wettbewerbsverhältnis, den eBay-Auftritt des Abgemahnten und ein konkretes eBay-Angebot des Abgemahnten wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte agiere in wettbewerbsrechtlich unzulässiger Weise. Gerügt werden unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht für Verbraucher.

Zu den Forderungen in der aktuell vorliegenden Abmahnung

Mit dem Abmahnschreiben wird der Abgemahnte zunächst auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen. Zur Umstellung der beanstandeten Punkte und zur Ausräumung der gesetzlich vermuteten Wiederholungsgefahr soll der Abgemahnte eine ausreichende Unterlassungserklärung abgeben. Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einem flexiblen Vertragsstrafenversprechen und eine Verpflichtung zum Ersatz der Rechtsanwaltskosten nach einem Gegenstandswert von 15.000,00 Euro vor. Die entsprechenden Kosten werden in dem Abmahnschreiben auf einen Betrag von 865,00 Euro beziffert.

Meine Einschätzung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall erst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen

Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.

Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.

Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Awender & Werner für Herrn Stefan Reebig erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert werden, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung.

Rufen Sie mich einfach an.

Oder schicken Sie mir eine E-Mail.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

Gerne können Sie sich im Übrigen über die sozialen Netzwerke mit mir vernetzen. Ich berichte fortlaufend über aktuelle Abmahnthemen und für Onlinehändler relevante Entwicklungen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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