Auch eine Abmahnung wegen Verletzung der Marke „BRUBAKER“ erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH über die Kanzlei Hahn & Wolf zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der mir vorliegenden Abmahnung wird zunächst darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin Inhaberin der beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützten Wortmarke „BRUBAKER“ ist (Register-Nummer: 39845478). In diesem Zusammenhang wird ausgeführt, dass die Marke fortlaufend benutzt wird.

Sodann wird auf ein Amazon-Angebot verwiesen und der Vorwurf der Verletzung der Markenrechte der Abmahnerin erhoben.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Ersatz der für die Rechtsverfolgung getätigten Aufwendungen leisten. Die entsprechenden Kosten werden nach einem Gegenstandswert von 30.000,00 Euro beziffert (1.358,86 Euro).

Ferner wird der abgemahnte dazu aufgefordert, Auskunft über die Herkunft der Waren und die damit erzielten Umsätze zu geben.

Meine Einschätzung: 

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 10 Jahren über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der BRUBAKER Modevertriebs- und Verwaltungsgesellschaft mbH über die Kanzlei Hahn & Wolf erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema