Auch eine Schreiben vom Rechtsanwalt für die Como Sonderposten GmbH erhalten? Ich berate auch Sie.

  • 2 Minuten Lesezeit

Hier in der Kanzlei wurde mir wieder einmal ein Schreiben von Rechtsanwalt S. für die Como Sonderposten GmbH wegen „Nichtbeachtung Verpackungsgesetz“ zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch ein derartiges Schreiben erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.


Zu dem hier vorliegenden Schreiben von Rechtsanwalt S. 

In dem Schreiben wird behauptet, dass die Como Sonderposten GmbH im Wettbewerb steht, da über eine Internetseite Bausteine, Eisenbahnschienen, Socken und Gesichtsmasken angeboten werden.

Es wird gerügt, dass der Abgemahnte nicht nach Verpackungsgesetz bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und in der dortigen Datenbank LUCID registriert ist. Es wird eine „einfache und unkomplizierte“ Lösung angeboten durch die Nachholung der Registrierung. Die Como Sonderposten GmbH behält sich jedoch bei dem Fortsetzen der Handlung vor, den Abgemahnten auch formell auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.

Auf ersten Blick sieht das Schreiben aus wie eine Abmahnung, erfüllt jedoch die formellen Voraussetzungen nicht.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Es werden Kosten gemäß § 13 Abs. 3 UWG (Abmahnkosten) in Höhe von 280,60 € gefordert.

Meine Einschätzung: 

Zunächst sollte geprüft werden, ob der Vorwurf zutreffend ist und tatsächlich keine Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter Datenbank LUCID vorliegt.

Bei der Forderungen Como Sonderposten GmbH auf Zahlung von Abmahnkosten bestehen erhebliche Zweifel an der Berechtigung. Es liegen ferner Indizien für Rechtsmissbrauch vor.

Meine Empfehlungen:

  1. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz in meiner Kanzlei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als 20 Jahren mit inzwischen fast 3.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine ein Schreiben Abmahnung von Rechtsanwalt S. für die Como Sonderposten GmbH wegen Nichtbeachtung Verpackungsgesetz erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Johannes Richard
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Johannes Richard

Beiträge zum Thema