Auch ohne Tempolimit ist die Autobahn keine Rennstrecke

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Wer die Spur wechselt und dabei einen Unfall verursacht muss in voller Höhe für den Schaden aufkommen, es sei denn er kommt auf der Autobahn einem Raser in die Quere.

Wer dort die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, muss sich trotz des Fahrfehlers eines Spurwechslers eine Haftung mit anrechnen lassen Die richtet sich danach, wie hoch die Überschreitung war und wie sehr der Spurwechsler von dem heranrasenden Fahrzeug überrascht wurde, erklärt Joachim Cäsar-Preller.

Das Oberlandesgericht Oldenburg musste über den Unfallschaden an einem Sportwagen entscheiden, der mit mindestens 200 km/h und möglicherweise sogar mit 280 km/h auf der linken Spur unterwegs war und in einen Kleinwagen krachte, als dieser mit Tempo 130 ein langsameres Fahrzeug überholen wollte. Die Entscheidung: Der total beschädigte Sportwagen muss von der Versicherung des Spurwechslers nur zu einem Drittel erstattet werden (Aktenzeichen: 3 U 69/11).

Verboten ist es nicht, mit einer hohen Geschwindigkeit auf der Autobahn zu fahren. Doch die überhöhte Regelgeschwindigkeit erhöht die Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer, weshalb die Richter auch die Schuld zu zwei Dritteln bei dem Sportwagenfahrer sahen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


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