Auragen Realty AB: Liegt Betrug vor? Eile ist geboten! Anwaltsinfo

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Bei dem Anbieter Auragen Realty AB mit Sitz in Helsingborg, Schweden mehren sich die Hinweise, dass leider ein schwerer Betrugsfall vorliegen könnte, denn inzwischen steht laut Aussagen diverser Anleger fest, dass  der Anbieter weder per E-Mail noch telefonisch erreichbar ist und auch die Telefonisten wohl oftmals nicht mehr erreichbar sind, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg hinweist.

Anlegern wurden auch teilweise die von ihnen in einem "außerbörslichen Aktienkaufvertrag" erworbenen Aktien nicht ins Depot gebucht oder Anlegern auch nach Aufforderung nicht ihr Geld zurück erstattet. 

Es besteht daher die klare Befürchtung, dass die von Auragen Realty gemachten Angaben, dass man sich auf "Immobilien mit hohen Renditen und Wertsteigerungspotenzial konzentrieren würde und das Immobilienportfolio aus Wohn- und Gewerbeimmobilien bestehen soll, um nicht zutreffende Angaben handelt. Ob es sich bei der angegebenen Firmenadresse in Helsingborg um mehr als eine Briefkastenadresse handelt, ist zweifelhaft. Eventuell wurden die Anlegergelder gar nicht angelegt.

Passiert ist aber seitdem nichts, insbesondere erhielten die von Dr. Späth & Partner RAe vertretenen Anleger ihr Geld nicht zurück oder auch nur eine Antwort von Auragen Realty AB.

Anlegern sollte damit klar sein, dass höchste Gefahr für die von ihnen angelegten Anlegergelder besteht und sie umgehend rechtliche Schritte ergreifen sollten, um ihr angelegtes Geld zurück zu erhalten. 

Hier ist zunächst zu prüfen, ob das Unternehmen die Gelder nicht doch noch zurück bezahlt oder die Verantwortlichen wegen "vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung" haftbar gemacht werden können, z.B. gem. § 826 BGB.

Es stellt sich auch die Frage nach der Haftung der Treuhänderin/Empfängerin der Anlegergelder, denn als Treuhandkonto wurde teilweise das Konto einer schwedischen Anwaltskanzlei angegeben, auf das die Anleger ihr Geld überweisen sollten. Durch das Überweisen auf das Konto einer Anwaltskanzlei könnte nochmals mehr Vertrauen bei den Anlegern erweckt worden sein,  sollte der Treuhänder seinen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachgekommen sein, könnte auch  ggf. eine Haftung des Treuhänders z.B. gem. § 242 BGB geprüft werden.

Auch stellt sich die Frage, ob die schwedische Bank, auf die die Anleger ihr Geld überweisen sollten, ihren Verpflichtungen in ausreichendem Maße nachgekommen ist, denn Banken schulden z.B. eine Identitätsprüfung des Kunden, sollte sich z.B. heraus stellen, dass es sich um einen betrügerischen Kunden handelt, so darf eine Bank kein Konto eröffnen.

Es könnte somit auch eine Haftung der Bank z.B. gem. § 826 BGB überprüft werden.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen teilweise die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner übernehmen auch gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger.

Betroffene Anleger der Auragen Realty AB sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB nicht mehr warten, sondern umgehend tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank -und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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