Ausgleichszahlung bei verpasstem Anschlussflug

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In Ergänzung zu unserem bereits veröffentlichten Beitrag "Ansprüche bei Flugverspätungen" steht ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zum Anspruch auf Ausgleichszahlung bei verpasstem Anschlussflug.

Im zugrundeliegenden Fall machen die Kläger jeweils eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 € geltend. Sie buchten bei der beklagten Iberia S.A. eine Flugreise von Miami über Madrid nach Düsseldorf. Der Abflug von Miami nach Madrid verzögerte sich um 1 Stunde 20 Minuten. Die bereits bei Flugantritt in Miami mit Bordkarten für die gesamte Reise versehenen Kläger erreichten Madrid entsprechend mit Verspätung. Der Weiterflug der Kläger sollte an einem ausgelagerten Terminal des Flughafens erfolgen, den die Kläger nicht mehr rechtzeitig erreichen konnten. Sie kamen infolgedessen mit einem anderen Flug 7 ½ Stunden später als vorgesehen in Düsseldorf an.

Der Bundesgerichtshof bejaht einen Anspruch der Kläger.

Wie bereits in seinem Urteil vom 07.05.13 (X ZR 127/11) hat er die Klageforderung für begründet erachtet, weil nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Fluggästen eines verspäteten, wie im Streitfall in den Anwendungsbereich der Fluggastrechteverordnung fallenden Flugs ein Ausgleichsanspruch zusteht, soweit sie wie die Kläger infolge der Flugverspätung ihr individuelles Endziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden erreichen. Dies gilt auch, wenn die verspätete Ankunft am Endziel darauf beruht, dass infolge der Flugverspätung ein selbst nicht verspäteter Anschlussflug verpasst wird.

(BGH, Urteil vom 17.09.13 - X ZR 123/10; Pressemitteilung des BGH vom 17.09.13)


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