Auslaufmodell Haaranalyse? Studie: Kein sicherer Beweis für Cannabiskonsum mehr im Fahrerlaubnisrecht!

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Die Haaranalyse auf THC – ein angeblich bewährtes Modell im Fadenkreuz der neueren Forschung

Eine sehr interessante Studie wurde kürzlich von einem Forscherteam der Universtätsklinikum Freiburg veröffentlicht. Es handelt sich um eine Studie aus dem Bereich der forensischen Toxikologie und gerade dieser Bereich weist viele Schnittstellen mit dem Fahrerlaubnisrecht auf.

Sie wissen schon: Der Führerschein ... des Deutschen liebstes Kind. Wenn der in Gefahr ist und die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahrerlaubnis anzweifelt und Ihnen gar die Eignung abspricht, dann brennt der Baum oft lichterloh und Advokaten werden beauftragt, um zu retten, was zu retten ist. Dann müssen die mal schauen, was sich in der Wissenschaft jenseits des Tellerrands so tut.

Und manchmal bieten da neue wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Bereich der Toxikologie erstaunliche Argumentationsmöglichkeiten und vieles gerät plötzlich auf den Prüfstand, wofür man früher verlacht worden wäre, wenn man hieran Zweifel gehegt hätte.

Die Freiburger Studie besagt nicht weniger, als dass sich THC und dessen Metabolite (=Abbaustoffe) wie THC COOH auch durch externe Kontamination von außen in den Haaren ablagern können, etwa durch Schweiß. Bis dato haben Gerichte und die Fahrerlaubnisbehörden dies immer als Schutzbehauptungen, also überspitzt gesagt Lügen abgetan, die mit wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht in Deckung zu bringen seien.

Bisher hieß es doch: Diese Stoffe würden alleine durch das Blut in die Haare kommen – gerade und vor allem die Abbaustoffe.

Genau das ist jetzt widerlegt und damit dürfte diese Beweismethode hinsichtlich eines THC-Konsums in der Vergangenheit nur noch schwer zu halten sein.

Denn in dieser Studie ist auch nachgewiesen worden, dass sich die Abbaustoffe nicht immer relativ zur Haarwuchsgeschwindigkeit einlagern, sondern offenbar im Haar wandern (Bsp. Vor drei Monaten einmalig Gras geraucht, aber gemessen wurde der Metabolit an einer Stelle der Haarprobe, die bei der durchschnittlichen Wuchsgeschwindigkeit von 1 cm / Monat, einem Zeitraum von etwa 5 Monaten entspricht – heißt übersetzt: Der Stoff ist nach dieser Methode schon im Haar, bevor er konsumiert wurde.

Man braucht nicht allzu helle im Köpfchen zu sein, um zu merken: Das kann nicht sein. Das sind nicht nur leichte Widersprüche, sondern es handelt sich um einen fetten Riss in der bis dato so gesichert geltenden Matrix im Bereich der fahrerlaubnisrechtlichen Analytik – jedenfalls in der, die von den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde immer wieder wie als ewig in Stein gemeißelt rezitiert wird, obwohl deren Geltung unter Chemikern und Toxikologen schon längst bezweifelt wird). Einfach ausgedrückt: Diese Methodik ist nicht mehr haltbar da zu unpräzise.

Mit anderen Worten: Jeder der künftig vor Gericht behauptet, seine (natürlich nur gelegentlich!) kiffende Lebensgefährtin habe ihm jeden Abend vorm Schlafengehen die Haare gestreichelt und die im Haar festgestellten Metaboliten seien durch den Schweiß an den Händen übertragen worden, der hat gute Chancen, dass ihm das geglaubt wird – oder besser: Das Gegenteil nicht bewiesen werden kann. Denn es kommt nicht auf das Glauben an.

Die Behörde ist beweispflichtig für das Vorliegen der Voraussetzungen des Fahrerlaubnisentzugs.

Wer zum Beispiel im Verkehr erwischt wird mit Cannabis im Blut und zwar den für den Fahrerlaubnisentzug erforderlichen Grenzwert von 1,0 ng aktives THC / ml Blut erreicht hat, aber mangels Aussageverweigerung (Merke: Kein Wort gegenüber der Polizei – immer Aussage verweigern!) und/oder zu geringen THC-COOH-Werten (davon gibt es übrigens verschiedene und auch das wird seitens der Behörden zu Lasten der Betroffenen ständig falsch gemacht, ist aber eine andere Geschichte) der darüber hinaus erforderliche zumindest gelegentliche Konsum nicht nachgewiesen ist, der kriegt in der Regel von der Behörde ein ärztliches Gutachten aufs Auge gedrückt.

Ein paar Monate später – weil die Behörde dann weiß, dass der THC-COOH-Wert dann eigentlich auf null sein sollte (bei täglichen Konsumenten so nach ca 3 Monaten) – kommt ein überraschendes Schreiben, während sich der Betroffene schon sicher wähnte und zwischendurch wieder geraucht hat. Blöd dann, wenn diese Metaboliten dann im Urin im Nachgang den zumindest gelegentlichen Konsum beweisen (zweimaliger Konsum reicht aus).

Wenn statt des Urins aber eine Haarprobe abgegeben wird, wird diese häufig bis überhaupt nicht mehr geeignet sein, den erneuten Konsum nachzuweisen und die Fahrerlaubnis wird mit hoher Wahrscheinlichkeit zu retten sein. Denn die Behörde wollte eine Probe, die wissenschaftlichen Mindestanforderungen nicht entspricht. Aus taktischen Erwägungen sollte man deshalb genau überlegen, ob man statt wie bisher den Langhaarschneider bemüht und sich im Kojak-Style zum ärztlichen Gutachten begibt ...

Schon eine spannende Geschichte, bleibt abzuwarten, wie sich das in der Praxis auswirkt, aber ich denke: Es wird sich viel ändern deshalb – wollen die Behörden nicht reihenweise Prozesse verlieren, müssen sie reagieren.

Wenn Sie Probleme mit diesen Behörden eben wegen Cannabis haben, dann freue ich mich, von Ihnen zu hören.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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