Außenwirtschaftskammer von Bosnien und Herzegowina

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Die Außenhandelskammer von Bosnien und Herzegowina hat eine 100-jährige Tradition der Existenz, der kontinuierlichen Arbeit und der Rechtsnachfolge. Die Kammer wurde in Sarajevo durch das Gesetz über die Gründung und Organisation der Handels- und Handwerkskammer für Bosnien und Herzegowina gegründet.

Im ersten Artikel dieses Gesetzes ist es wie folgt bestimmt: „Die Handwerkskammer wird mit Sitz in Sarajevo gegründet, vertritt die Interessen des Handels und des Handwerks – einschließlich des Bergbaus – und wird das gesamte Gebiet von Bosnien und Herzegowina umfassen“.

Die konstituierende Versammlung fand am 14. September 1909 im Rathaus von Sarajevo statt, an der 58 Delegierte teilnahmen.

Der Tätigkeitsbereich dieser ersten Kammer bezog sich in erster Linie auf Beratungen über die Vorschläge und Wünsche im Zusammenhang mit Handel und Handwerk sowie Vorschläge und Bemerkungen an die Regierung über Handel, Handwerk, Gesetze und die Einrichtung von verschiedenen Instituten für die Verbesserung der Wirtschaft.

Die Kammer verfügte auch über öffentliche Bewilligungen, wie die Führung eines Registers der eingetragenen Gesellschaften, die Ausstellung von Schutzmarken, die Ausstellung von Zertifikaten über die Solvenz von Unternehmen, die Diskussion über Streitigkeiten von Unternehmen usw.

Nach diesem Gesetz des Jahres 1990 hatte die Handels- und Handwerkskammer für Bosnien und Herzegowina bis 1932 gearbeitet, als die Handels- und Industriekammer und die Handwerkskammer in Sarajevo und Banja Luka durch die Verordnung über die Handels- und Industriekammer gegründet wurden.

Im Dezember 1946 errichtete die Regierung der Volksrepublik Bosnien und Herzegowina (PRBiH) die Handels- und Industriekammer, indem sie die Handels- und Industriekammer in Banja Luka auflöste und ihren Tätigkeitsbereich mit dem Tätigkeitsbereich der Handelskammer in Sarajevo zusammenführte.

Im Jahre 1952 wurden die Handelskammer von Bosnien und Herzegowina und die Kammer für Gastronomiebetriebe in Bosnien und Herzegowina gegründet.

Im März 1954 gründete die Versammlung der PRBiH die Landwirtschaftskammer, der die Gründung der Land- und Forstwirtschaftskammer folgte.

Im Oktober 1960 errichtete die Versammlung der PRBiH in Sarajevo die Industrie-, Bergbau-, Industrie-, Bau- und Verkehrswache von Bosnien und Herzegowina.

Im Mai 1962 verabschiedete die Vollversammlung der Bundesrepublik Jugoslawien (FPRY) die Gründung allgemeiner Handelskammern durch Verschmelzung der Kammern, Wirtschaftsvereinigungen und Genossenschaften in die Handelskammern der Bundesrepublik, der Republik und des Bezirks („Official Gazette von SFRY“ Nr. 22 vom 30. Mai 1962).

Durch dieses Gesetz wurde im Mai 1962 die Republik-Handelskammer von Bosnien und Herzegowina durch Zusammenlegung von fünf Kammern gegründet: Die Handelskammer von BiH, die Kammer für Gaststättengewerbe von BiH, die Land- und Forstkammer von Bosnien und Herzegowina und die Kammer für Bergbau, Industrie, Bau und Verkehr von Bosnien und Herzegowina.

Die Handelskammer von Bosnien und Herzegowina und sieben grundlegende Handelskammern wurden durch das Gesetz über Handelskammern („Amtsblatt der SRBiH“ Nr. 16/72 vom 20. Juni 1972) mit der Handelskammer von BiH als Rechtsnachfolger der Handelskammer der Republik eingerichtet.

Durch das Gesetz über die Assoziation in die Handelskammern („Amtsblatt SR BiH“ Nr. 35/77, 17/80 und 32/85) wurde die Existenz der Handelskammer von Bosnien und Herzegowina bestätigt.

Die Handelskammer von Bosnien und Herzegowina wurde durch das Handelsgesetz („Amtsblatt SR BiH“ Nr. 33/90) errichtet, d. h. die bestehende Kammer sollte ihre Struktur und ihre Funktionsweise mit diesem Gesetz harmonisieren.

Die Außenhandelskammer von Bosnien und Herzegowina wurde durch das Gesetz über die Außenhandelskammer von Bosnien und Herzegowina („Amtsblatt der Republik Bosnien und Herzegowina“ Nr. 30/01) errichtet und als Rechtsnachfolger der Handelskammer von Bosnien und Herzegowina bestätigt.

Seit ihrer Gründung im Jahre 1909 bis heute haben sich die Grundlagen und Ziele der Kammer nicht viel verändert.


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