Außergerichtliche Erstberatung zum Thema Kündigung und Kündigungsschutz

  • 2 Minuten Lesezeit

Großkonzerne im Handel flüchten sich in die Corona-Krise!

Bereits in der Vergangenheit sorgten Kündigungswellen zu Existenznöten bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. 

Die Arbeitnehmer werden bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers vollständig im Stich gelassen.

Gerade im Hinblick auf die arbeitsrechtliche Aufarbeitung von Werksschließungen oder Insolvenzen des Einzelhandels und den damit verbundenen Kündigungen der Arbeitnehmer in hoher Zahl, hat sich gezeigt, dass diejenigen, die am längsten gewartet haben, meist alleine sind. 

Galeria Kaufhof, Karstadt und Real sind kein Einzelfall

Bei der Vereinbarung von Sozialplänen zwischen Betriebsräten und der Unternehmensführung im Fall von Massenkündigungen werden die gefundenen Ergebnisse meistens als „große Würfe“ der Belegschaft verkauft.

Dabei vergessen viele, dass diese Sozialpläne zum Großteil nicht eingehalten werden, da entweder die Personalgesellschaft oder aber einzelne Filialen planmäßig und kalkuliert in die Insolvenz getrieben werden.

Letztlich steht der Arbeitnehmer dann vor einem großen Scherbenhaufen. Mit dem Gehalt der guten Jahre, sei ja schließlich alles abgegolten.

Schon bei Insolvenzen und Zahlungsunfähigkeit wie beispielsweise bei Schlecker oder den Massenkündigungen in der Automobilindustrie wurden die Arbeitnehmer vollumfänglich im Stich gelassen.

Massenentlassungen um das Kapital der Gesellschafter und Investmentgesellschaften zu schonen, stehen an der Tagesordnung. Meist werden genau diese Gesellschaften von Großkanzleien vertreten, die Lücken im Arbeitsrecht suchen, damit das Geld der Inhaber geschont wird.

Niemand dankt den gekündigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die seit Jahrzehnten für den Erfolg des Unternehmens gearbeitet haben.

Keine Angst vor der Kündigungsschutzklage!

Viel zu wenig Arbeitnehmer machen in einem solchen Extremfall Gebrauch von ihrem Recht.

Am Beispiel der ehemalige Schlecker-Mitarbeiter sieht man eindeutig, dass auch in einer solch prekären Situation immer noch eine Chance auf Erfolg besteht.

Jedoch müssen Sie rechtzeitig Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen, der Sie in diesem Fall vertritt. Denn auch am Beispiel von Schlecker zeigt sich, dass nur 4.500 der 23.000 gekündigten Mitarbeiter, eine Kündigungsschutzklage eingereicht haben.

Sie sind betroffen? Dann melden Sie sich schriftlich per E-Mail oder telefonisch bei uns. Um mehr Informationen über uns zu erhalten können Sie auch unter https:/kanzlei-baumfalk.de die Website unserer Kanzlei besuchen. Wir können Ihnen weiterhelfen!

Ihr Arbeitsrecht-Team der Kanzlei Baumfalk an Rhein und Ruhr.

Wir kämpfen für Ihre Arbeitnehmerrechte!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Patrick Baumfalk

Beiträge zum Thema