Autofinanzierung widerrufen - Neues EuGH Urteil hilft - Anwalt erklärt

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Viele Autokredite und Kfz-Darlehen sind widerrufbar – selbst, wenn die im Vertrag genannte Widerrufsfrist schon längst abgelaufen ist und der Autokauf Monate oder sogar Jahre zurückliegt!

Der Europäische Gerichtshof hat am 09.09.2021 entschieden, dass Kreditverträge noch widerrufen werden können, wenn vorgeschriebene Angaben im Vertrag fehlen oder ungenau und daher für den Verbraucher nicht verständlich sind.

Orientiert an dieser höchstrichterlichen Entscheidung haben nun jüngst auch deutsche Oberlandesgerichte Widerrufserklärungen für wirksam erklärt, sodass die Autobanken den bisher gezahlten Kreditzins an die Kreditnehmer zurückzahlen müssen.

"Sollten Sie mit Ihrem Autokauf aus irgendwelchen Gründen unzufrieden sein, z.B. weil Ihnen der Zinssatz zu teuer geworden ist oder Sie nun – statt einem Diesel oder Benziner – ein umweltfreundlicheres Elektro- oder Hybridauto haben wollen, so prüfen wir gerne für Sie, ob auch Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen und damit das Geschäft rückgängig machen können", bietet Fachanwalt Balduin an.

KOSTENLOSE PRÜFUNG DES KREDITVERTRAGES ANFORDERN


Das Wichtigste in der Übersicht:

  • Verbraucherfreundliche EuGH- Entscheidung zum Widerruf von Kreditverträgen
  • Oberlandesgerichte orientieren sich an EuGH Entscheidung
  • Widerrufsfrist von 14 Tagen gilt nicht, wenn vorgeschriebene Angaben im Vertrag fehlen
  • laut EuGH sind die von den Banken verwendeten Klauseln rechtswidrig 


Was bedeutet das neue Urteil für Autokreditnehmer?


In dem Verfahren vor dem europäischen Gerichtshof gegen drei Autobanken (VW-Bank, Skoda-Bank und BMW-Bank) wurde festgestellt, dass die verwendeten Klauseln, die in den Verträgen vorhanden waren, rechtswidrig sind.

Mit dieser Entscheidung wurden die Verbraucherrechte gestärkt.

Grund dafür, dass die Klauseln rechtswidrig sind, sind laut EuGH ungenaue Angaben gewesen.

Es seien vertragsrelevante Angaben nur schwer zu finden gewesen in den Verträgen.

Unter anderem war die Höhe der Entschädigung im Falle dessen, dass es eine vorzeitige Ablösung gebe, nur schwer in den Verträgen zu finden gewesen.

Außerdem ist es laut EuGH notwendig, dass die Verzugszinsen genau angegeben werden, also mit einem genauen Zinssatz.

Da auch dies nicht der Fall gewesen sei, könnten Verbraucher auch noch Jahre nach dem Abschluss dieser Verträge widerrufen.

Die betreffenden Banken können sich außerdem nicht auf die Verwirkung oder den Rechtsmissbrauch stützen.

Wer ist besonders von der Entscheidung betroffen?

Es sind vor allem die Volkswagen Bank, die Skoda Bank und die BMW Bank betroffen.

Denn diese Banken haben die als rechtswidrig verurteilte Klauseln in ihren Verträgen genutzt.

Autofinanzierungsverträge, die diese Banken mit Kunden geschlossen haben, könnten also widerrufen werden.

Es könnte zu einer „Widerrufswelle“ seitens der Kunden kommen.

Denn viele Kunden könnten lange nachdem sie den jeweiligen Vertrag geschlossen haben noch widerrufen, wenn ihre Verträge von der Problematik betroffen sind.

Sollten Sie von dieser Thematik betroffen sein und sollten Sie eine rechtliche Beratung wünschen, zögern Sie nicht und kontaktieren uns!

Wir werden Sie umfassend beraten und für Sie die beste Lösung finden.

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte

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