Autokartell bei VW, Porsche, Daimler und BMW? Schadensersatz für Aktionäre und Autokäufer?

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Ein neuer Skandal in der deutschen Automobilindustrie – womöglich hat in den letzten Jahren ein Autokartell bestanden. Dabei sollen die deutschen Automobilhersteller VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW verbotene Kartellabsprachen gehabt haben. Für Aktionäre und Autokäufer würden derartige Kartellabsprachen zu Ansprüchen auf Schadensersatz oder Rückabwicklung führen. Die Tatsache, dass Daimler und VW eine Selbstanzeige gemacht haben, hat die Aktienkurse erheblich fallen lassen. Ähnlich wie in dem VW-Abgas-Skandal besteht für die Automobilhersteller die Gefahr, dass die Aktionäre Schadensersatz in Millionenhöhe, womöglich sogar in Milliardenhöhe, geltend machen. 

Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz?

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bestimmt, dass Herausgeber von Aktien Insiderinformationen, die sie selbst unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen müssen – per Ad-Hoc-Meldung. Wird dieser Pflicht nicht oder aber erst zu spät erfüllt, haben die Aktionäre Schadensersatzansprüche gemäß § 37 b WpHG. Auch im Rahmen des VW-Abgasskandals hatten die Anleger derartige Schadensersatzansprüche. Nunmehr sind aber zahlreiche Anleger von VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW betroffen. 

Autokartell – Schadensersatz und Rückabwicklung für die Aktionäre?

Sollten die Ermittlungen den Verdacht der verbotenen Kartellvereinbarungen bestätigen, hätten betroffene Aktionäre der Automobilhersteller VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW verschiedene Ansprüche gegen die Unternehmen. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. Dezember 2011 (IX ZR 51/10) die Rechte der Aktionäre gestärkt und in derartigen Fällen eine vollständige Rückabwicklung des Kaufs für möglich erklärt. Betroffene Aktionäre haben außerdem die Möglichkeit den sogenannten Kursdifferenzschaden geltend gemacht werden. 

Strafen für die Automobilhersteller?

Wenn die Ermittlungen gesetzeswidrige Absprachen und Geschäftspraktiken bestätigen sollten, müssten die Automobilhersteller mit Milliardenstrafen rechnen. Dies zeigen auch ähnliche Verfahren aus den letzten Jahren.

Autokartell – Ansprüche der Autokäufer

Sollten die Ermittlungen ergeben, dass die Autokäufer keine Fahrzeuge erworben haben, die dem aktuellen Stand der Technik entsprochen haben, wären auch Schadensersatzansprüche der Käufer möglich. Dabei wäre unter Umständen mit einer enormen Klagewelle zu rechnen.

Anleger sollten Ansprüche von einem Anwalt prüfen lassen

Anleger, die Aktien von VW, Audi, Porsche, Daimler und BMW gekauft haben, sollten einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren und ihre Ansprüche prüfen lassen. Die Anwälte von LAWMUC bieten betroffenen Aktionären und Autokäufern eine kostenlose Erstberatung bezüglich ihrer Vorgehensmöglichkeiten. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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