Autokredit bei BMW Bank widerrufen und viel Geld sparen

  • 2 Minuten Lesezeit

Widerrufsrecht bei BMW Bank noch heute beständig?

Tausende deutsche Verbraucher kaufen ihr Auto mithilfe einer Finanzierung. Häufig werden für den erforderlichen Kredit die hauseigenen Banken der Autokonzerne herangezogen. Die BMW Bank ist solch ein Kreditinstitut und vergibt Darlehen zum Zwecke der Finanzierung von BMW-Fahrzeugen.

Viele Kunden der BMW Bank könnten einen rechtlichen (und dadurch auch wirtschaftlichen) Vorteil haben, ohne davon zu wissen. Denn möglicherweise muss die Hausbank von BMW diversen Kunden noch heute das Recht zum Widerruf einräumen, obwohl die Widerrufsfrist schon Jahre abgelaufen ist. Das liegt daran, dass die BMW Bank fehlerhafte Vertragsdokumente und Verbraucherinformationen verwendet hat. Mit dem Widerruf sind teilweise enorme Möglichkeiten verbunden, die dem Verbraucher hohe Ersparnisse einbringen.

„Ewiger“ Widerruf bei BMW Bank – worum geht es?

Wer als Verbraucher ein Darlehen aufnimmt, kann diesen Vertrag normalerweise 14 Tage lang widerrufen. Verbraucher ist jeder, der das Geschäft zu überwiegend privaten Zwecken abschließt (§13 BGB). Über dieses Widerrufsrecht muss der Kunde vollumfänglich und verständlich aufgeklärt werden. Gerade das könnte bei der BMW Bank unterlassen worden sein, denn möglicherweise sind fehlerhafte Informationen herausgegeben worden oder gesetzliche Pflichtangaben fehlten in den Vertragsunterlagen.

Diese Versäumnisse seitens der Bank führen dazu, dass die Widerrufsfrist nicht einsetzt. Kurz: Der Widerruf ist sozusagen „ewig“ möglich. Das kann alle Kunden der BMW Bank treffen, die ihren Autokredit nach Juni 2010 aufgenommen haben.

Widerruf von Autokredit bei BMW Bank – was bringt das?

Widerruft man den Autokredit, wird das gesamte Geschäft einer Rückabwicklung unterzogen. Das heißt, dass man alle gezahlten Darlehensraten des Autokredits zurückbekommt. Gleichzeitig muss man das Fahrzeug an die Bank herausgeben. Die Bank kann dann Wert- und Nutzungsersatz verlangen, also eine Art „Entschädigung“ für gefahrene Kilometer und Verschleiß. Nichtsdestotrotz verliert man nahezu kein Geld und kann das (langjährig) gefahrene Auto problemlos zurückgeben.

Noch vorteilhafter ist die Lage für BMW Kunden, die ihren Autokredit bzw. den Kauf nach dem Juni 2014 getätigt haben. Durch eine Änderung der Rechtslage darf dann gar kein Nutzungs- oder Wertersatz mehr verlangt werden. Infolge des Widerrufs bekommt man also im Tausch gegen das gefahrene Auto alles gezahlte Geld zurück – man ist quasi kostenlos gefahren.

Durch den Widerruf kann man also enormes Geld sparen, ein neues Auto kaufen oder das zurückbekommene Geld anderweitig investieren. Die Rückgabemöglichkeit des Fahrzeugs über den „ewigen“ Widerruf ist vor allem für Geschädigte der Abgasaffäre ein Vorteil. Doch auch, wer mit seinem Auto unzufrieden ist oder inzwischen andere Bedürfnisse hat, kann vom „ewigen“ Widerruf stark profitieren.

Lassen Sie sich die Chance nicht entgehen! Werdermann | von Rüden berät kostenlos!

Wer einen Autokredit nach Juni 2010 aufgenommen hat, egal, bei welcher Bank oder bei welchem Autokonzern, sollte sich schleunigst beraten lassen. Zu verlieren gibt es nichts und die Chancen, die mit dem „ewigen“ Widerruf verbunden sind, sollten nicht unterschätzt werden. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen potenziell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte begutachten Ihre Verträge, die individuelle Rechtslage und Sie erhalten eine vollumfängliche Einschätzung über Chancen und Risiken.

Weitere Informationen unter https://wvr-law.de/, gerne stehen wir Ihnen via E-Mail oder Telefon zur Verfügung!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten