Autokredit-Widerruf: Klage gegen die Volkswagen Bank eingereicht

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Der Widerruf von Autokrediten ist derzeit in aller Munde und bietet bei Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen der Autobank zu Verbraucherdarlehensverträgen eine lukrative Möglichkeit, um sich vom finanzierten Auto wieder zu lösen. Dabei ist es egal, ob es sich ursprünglich um einen Neuwagen oder einen Gebrauchtwagen handelte. Für einen weiteren Autofahrer hat die Kanzlei Heldt Zülch & Partner nun Klage gegen die Volkswagen Bank GmbH vor dem Landgericht Hamburg eingereicht.

Was war passiert?

Der Autofahrer hatte im Dezember 2015 einen gebrauchten Volkswagen Touran Life erworben und den Kaufpreis durch die Volkswagen Bank GmbH finanzieren lassen. Aufgrund der medialen Berichterstattung zum Abgas- bzw. Dieselskandal und zum sog. „Widerrufsjoker“ hatte der Autofahrer sich über die ihm zustehenden Verbraucherrechte informiert und seinen Autokreditvertrag durch die Kanzlei Heldt Zülch & Partner überprüfen lassen. 

„Nach Überprüfung der Vertragsunterlagen, die unserem Mandanten von der Volkswagen Bank GmbH zur Verfügung gestellt wurden, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass unser Mandant nicht ordnungsgemäß über seine Verbraucherrechte informiert worden ist. Aus unserer Sicht fehlerhaft sind insbesondere die Ausführungen zum Wertersatz, den der Darlehensnehmer im Falle eines Widerrufs zahlen soll. Hinzukommt, dass unser Mandant nicht ordnungsgemäß über seine Möglichkeit der Vertragskündigung bzw. das einzuhaltende Verfahren im Falle einer Kündigung aufgeklärt wurde. Der Darlehensvertrag enthält stattdessen lediglich nicht abschließende Angaben zur Kündigung aus wichtigem Grund durch die Bank. Dies hat nach unserer Rechtseinschätzung zur Folge, dass unser Mandant auch noch zum jetzigen Zeitpunkt seinen Autokredit-Vertrag widerrufen kann“, so Rechtsanwalt Jan Zülch, Partner der Kanzlei Heldt Zülch & Partner.

Gerichtliche Entscheidungen stärken Rechte der Autofahrer

Vor der Einreichung der Klage gegen die Volkswagen Bank hatten bereits die Landgerichte Berlin, Ellwangen, Arnsberg sowie München I festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen einiger Autobanken fehlerhaft waren. Dies hatte zur Folge, dass der Verbraucher jeweils vor Gericht obsiegte und auch noch Jahre nach dem eigentlichen Ablauf der Widerrufsfrist sowohl den Darlehensvertrag als auch den Kaufvertrag über das Auto als verbundenes Geschäft rückabwickeln konnte.

Diese Ansprüche stehen Autofahrern bei einem Widerruf Ihres Autokredit-Vertrages zu

Wenn Autofahrerihren Autokredit-Vertrag, beispielsweise bei der Volkswagen Bank, nachträglich infolge fehlerhafter Verbraucherinformationen noch widerrufen können, entsteht ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis.

Es sind sodann die gegenseitig empfangenen Leistungen herauszugeben. Dies bedeutet konkret:

Autofahrer

Als Autofahrer müssen Sie Ihr gebrauchtes Auto an die Autobank zurückgeben. Inwieweit Sie für die zwischenzeitliche Nutzung des Autos bei einem Vertragsabschluss nach dem 13.06.2014 einen Nutzungsersatz zahlen müssen, ist derzeit noch umstritten. Doch selbst wenn eine solche Verpflichtung zu bejahen sein sollte, liegt der zuzahlende Nutzungsersatz in aller Regel deutlich unter dem zwischenzeitlich eingetretenen Wertverlust des Autos. Darüber hinaus stehen der Autobank Zinsansprüche zu.

Autobank

Die Autobankmuss dem Autofahrer eine möglicherweise gezahlte Anzahlung sowie die bislang geleisteten Raten zurückzahlen. Häufig führt dies für den Verbraucher zu einem Mehrwert in Höhe eines 4-stelligen Betrags.

Haben auch Sie Ihr Auto bei der VW-Bank finanziert?

Dann sollten Sie jetzt kostenfrei und unverbindlich prüfen lassen, inwieweit auch Sie den Widerrufsjoker bei Ihrem Autokreditvertrag mit der Volkswagen Bank ziehen können.

Die Kosten für eine Rückabwicklung des Autokredit-Vertrages werden übrigens von zahlreichen Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Sprechen Sie uns gern unverbindlich an, um eine kostenfreie anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrem Vertrag zu erhalten!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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