AXA Lebensversicherungen – unrentable Verträge jetzt durch Widerspruch ablösen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Vielen Versicherungsnehmern eröffnet sich durch fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen heute eine willkommene Chance zum Ausstieg aus unattraktiven Lebensversicherungsverträgen.

Versicherungsunternehmen wie die AXA haben Verbraucher zwischen 1994 und 2007 vielfach fehlerhaft über ihr Widerspruchsrecht belehrt und ihnen damit einen späteren Ausstieg möglich gemacht. Das kann sich heute auszahlen, weil die Verträge auf diesem Weg verlustfrei verlassen werden können. Würde der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen, würde ihm lediglich der sogenannte Rückkaufswert seines ursprünglichen Investments rückerstattet werden. Wegen der schlechten Entwicklung der Verträge liegt dieser aber regelmäßig weit unter der ursprünglich investierten Summe.

Den Wert des ursprünglichen Investments kann sich der Versicherungsnehmer hingegen erstatten lassen, wenn er von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch macht. Daher lohnt es sich in jedem Fall, prüfen zu lassen, ob dieses noch besteht.

Wie kommt es zum Fortbestand des Widerspruchsrechts?

Eine Widerspruchsbelehrung kann wegen vermehrt auftretender Fehler ungültig sein. Fehler enthalten die Belehrungen, weil die Versicherungsunternehmen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend belehrt haben.

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen auch bei der AXA – lassen Sie Ihren vertrag jetzt prüfen!

Die AXA hat viele Jahre lang fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ausgegeben. Versicherungsnehmer sollten daher in jedem Fall eine professionelle Prüfung Ihrer Unterlagen veranlassen. Möglicherweise ist ein verlustfreier Ausstieg problemlos umsetzbar.

In diesem Artikel stellen wir zwei typische Fehler der Belehrungen der AXA dar.

Kein Hinweis auf Formerfordernis in Widerspruchsbelehrungen der AXA

Die AXA weist in ihren Belehrungen nicht darauf hin, dass der Widerspruch vom Versicherungsnehmer in Textform zu erheben ist. Vielmehr weist sie lediglich darauf hin, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerspruchserklärung genüge. Für eine vollständige Belehrung wäre aber in jedem Fall ein Hinweis auf die einzuhaltende Form erforderlich gewesen. Der Versicherungsnehmer kann der hier gewählten Formulierung nicht entnehmen, welche Form er einzuhalten hat. Die Gültigkeit der Belehrung ist damit zweifelhaft.

Für den Fristbeginn erforderliche Unterlagen in Belehrungen der AXA nicht vollständig benannt

In den Verträgen der AXA heißt es weiterhin, der Beginn der 30-tägigen Widerspruchsfrist hänge von der „Überlassung aller Unterlagen“ ab. Diese Belehrung ist nicht vollständig, da der Versicherungsnehmer nicht erkennen kann, welche Unterlagen ihm für den Beginn der Frist überlassen werden müssen. Es wäre eine genaue Aufzählung der neben Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen erforderlichen Unterlagen vonnöten gewesen.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – widersprechen Sie jetzt Ihrem Vertrag und sorgen Sie endlich wirtschaftlich vor!

Als im Bereich des Kredit- und Kapitalmarktrechts erfahrene Kanzlei sind wir der ideale Partner für Ihren erfolgreichen Widerspruch. Als Versicherungsnehmer sollten Sie nun umgehend unsere Kanzlei konsultieren, um Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch klären zu lassen. Das erledigen wir für Sie kostenfrei in einer Vorprüfung Ihrer Unterlagen. Nehmen Sie dieses Angebot in Anspruch und klären Sie, ob sich ein Widerspruch für Sie lohnt, oder nicht.

Sprechen Sie uns einfach an!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

1. Sie wissen, ob die Widerspruchsbelehrung falsch sein dürfte.
2. Wir teilen Ihnen mit, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, gegen die Versicherung vorzugehen.
3. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.

Kurz: Sie wissen, was es kostet und ob es sich lohnt, gegen die Versicherung vorzugehen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Heyse

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten