AXA Versicherungen – später Ausstieg und Ersparnis durch Widerspruch

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Widerspruchsrecht bei AXA – Ausstieg aus Lebens- und Rentenversicherungen

Mehr als 60 % all derjenigen, die zwischen 1994 und 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung abgeschlossen haben, sind unverhofft in einer rechtlich vorteilhaften Position. So auch tausende Kunden der AXA, die sich in besagtem Zeitraum eine Versicherung zulegten. Denn auch Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages muss die AXA ihren Kunden häufig das Recht zum Widerspruch zugestehen, obwohl dieses im Regelfall auf 14 Tage befristet ist. Kunden der AXA Lebensversicherung, bzw. Rentenversicherung könnten von diesem Widerspruchsrecht profitieren und wesentlich mehr Geld sparen als mit ihrem aktuellen, vergleichsweise unvorteilhaften Tarif.

Gründe für den späten Widerspruch

Aufgrund einiger Faktoren kann und sollte man mit der vor Jahren abgeschlossenen Lebensversicherung bei der AXA unzufrieden sein.

Nachteilig war und ist das sogenannte Policenmodell, nach dem die meisten der AXA Versicherungsverträge zwischen 1994 und 2007 abgewickelt wurden. Hierbei erhielt man erst Tage später die Exemplare wichtiger Vertragsdokumente über maßgebliche eigene Rechte und Pflichten und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (zeitgleich mit dem Versicherungsschein) zugesandt. Eine Einsicht in die Dokumente, um sich einen Überblick über die eingegangene Verbindlichkeit zu machen, war davor nicht möglich. Schon 2008 wurde diese Vorgehensweise für unzulässig erklärt, noch heute bedauern viele Versicherungsnehmer den Abschluss ihrer Versicherung nach dem Policenmodell.

Des Weiteren führte die von AXA und anderen Versicherungen viel umworbene Fondsbindung indirekt zu Nachteilen des Verbrauchers. Dabei handelte es sich um eine Verknüpfung von Versicherungssumme und Finanzgeschäften. Davon erhofften sich die Versicherer rapide und hohe Gewinne, die sich auf das Wohl von Versicherung und Kunden ausschlagen sollten. Unglücklicherweise tätigten viele Versicherungen genau bei dieser Fondsbindung Fehlinvestitionen, vielfach blieben die erhofften Renditen aus und im Endeffekt war die Versicherung wesentlich teurer als geplant.

Mit den heutigen Möglichkeiten einer effektiven Vorsorge kann der alte Tarif fast nie mithalten, eine günstige Trennung könnte den Wechsel zu sinnvollen Verbindlichkeiten ermöglichen.

Widerspruch statt Kündigung

Zwar bestand und besteht für die Verbraucher ein Kündigungsrecht. Bei einer Kündigung eines Versicherungsvertrages erhalten die Kunden aber nur den sogenannten Rückkaufswert zurück. Dieser ist meist vertraglich vereinbart und spiegelt im Falle der AXA nur einen Bruchteil der tatsächlich eingezahlten Beiträge wider. Eine Kündigung lohnt sich folglich fast nie und von ihr wird gemeinhin abgeraten.

Ein Widerspruch zieht aber eine andere Rechtsfolge nach sich. Sobald der Kunde den Widerspruch erklärt, wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, fast alle eingezahlten Beiträge werden an den Kunden ausgeschüttet.

Voraussetzung für Widerspruchsrecht

Der Grund und die Voraussetzung dafür, dass das Widerspruchsrecht noch immer besteht, sind Fehler in den genutzten Widerspruchsbelehrungen der AXA. Kurz: Wenn die Lebensversicherung in den Vertragsunterlagen eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung genutzt hat, setzte die Frist zum Widerspruch nie ein und das Widerspruchsrecht besteht noch immer.

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