B4H Brennstoffzellen: Anleger in Sorge wegen Insolvenz

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Geld nachhaltig anzulegen, hat für viele Anleger eine immer größere Bedeutung. Doch Anleger der B4H Brennstoffzelle4Home GmbH sehen derzeit eher schwarz als grün. Am 8. April 2024 hat das Amtsgericht (AG) Cottbus das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 63 IN 130/24). Anleger sorgen sich um ihr investiertes Geld.

Das Geschäft mit Wärmepumpen

Seit 2015 vertreibt B4H, mit Sitz in Guben bei Berlin, Wärmepumpen-, Solar- und Brennstoffzellsysteme. Die umweltfreundliche Energiesysteme werden unter dem Markennamen VISSOLAR angeboten. Obwohl die Nachfrage nach umweltfreundlichen Energiesystemen hoch ist, kämpft die B4H aufgrund weitreichender Änderungen der Förderpraxis für Wärmepumpen mit Liquiditätsproblemen. Die Umstellung der Förderbedingungen hat viele Verbraucher verunsichert und das Neugeschäft nahezu zum Erliegen gebracht. Trotzdem wird der Geschäftsbetrieb vorerst fortgesetzt.

Für Anleger: Umweltfreundliche Anleihe

Im Jahr 2023 gab die B4H eine Anleihe (Vissolar-Anleihe) mit einer Laufzeit von fünf Jahren heraus (ISIN: DE000A351N89 / WKN: A351N8). Anleger investierten bisher etwa 4,5 Millionen Euro. Die jährlichen Zinszahlungen von 9 Prozent sollten halbjährlich jeweils am 25. Februar und 25. August erfolgen. Im August 2028 sollte die Anleihe zurückgezahlt werden.

JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche

Für Anleger ist die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens kein gutes Zeichen. Die Möglichkeit eines Totalverlustes von Zinsen und Kapital ist nicht auszuschließen. Falls das Insolvenzverfahren eröffnet wird, sollten Anleger unverzüglich ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Schon jetzt ist es ratsam, die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater oder -vermittler in Betracht zu ziehen. Das gilt besonders, wenn keine angemessene Aufklärung über die Risiken der Geldanlage, wie beispielsweise das Risiko eines Totalverlustes, erfolgt ist. Vereinbaren Sie daher gleich ein kostenfreies telefonisches Erstgespräch mit Rechtsanwältin Angelika Jackwerth von unserer Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht.

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