Bad Homburger Inkasso GmbH löscht Eintrag für Sparkasse Karlsruhe bei Schufa Holding AG und übernimmt Anwaltskosten.

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Löscherfolg gegen die Bad Homburger Inkasso für die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte aus Berlin. 

Probleme mit alter Kontoverbindung bei Sparkasse nach Umzug

Bei der Kanzlei AdvoAdvice meldete sich ein Mandant, der über Probleme mit einem negativen Schufa Eintrag berichtete, der durch die Bad Homburger Inkasso GmbH für die Sparkasse Karlsruhe vorgenommen worden war. 

Der Mandant zog im Jahre 2016 von Karlsruhe nach Frankfurt am Main um. Zu dieser Zeit eröffnete er auch ein neues Konto bei der Sparkasse Frankfurt. Im Jahr 2019 zog er dann von Frankfurt am Main nach Bad Oyenhausen.

Nachdem er feststellte, dass sein Online-Banking auf seinem Frankfurter-Konto blockiert war, bekam er eine E-Mail von der Bad Homburger Inkasso GmbH. Diese lancierte zudem einen Negativeintrag zu Lasten des Mandanten für die Sparkasse Karlsruhe am 14.11.2019 über einen Betrag in Höhe von 1.131,00 Euro.

Der Betroffene erhielt lediglich einen Anruf über die offene Forderung und beglich diese daraufhin unverzüglich. Eine Mahnung über eine offene Forderung oder einen Hinweis über einen zukünftigen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG bei Nichtzahlung hatte der Betroffene nicht erhalten.

Widerruf des Negativeintrags und Kostenübernahme durch Bad Homburger Inkasso GmbH

Der Betroffene wandte sich daraufhin an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB aus Berlin. Dort kümmerte sich Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser um sein Anliegen und stellte zunächst eine kostenfreie Deckungsanfrage bei der Advocard als Rechtsschutzversicherer. 

Nach Erteilung der Deckungszusage wandte sich Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser mit Schreiben vom 16.12.2021 an die Bad Homburger Inkasso und forderte diese zum Widerruf des Negativeintrags auf. 

Dies führte zu einem schnellen Löscherfolg. Bereits mit Schreiben vom 20.12.2021 melde sich die Bad Homburger Inkasso und teilte mit, die Löschung des Schufa-Eintrages veranlasst zu haben. 

Zudem wurden die entstandenen Anwaltskosten in Höhe von 1.134,55 Euro durch die Bad Homburger Inkasso übernommen. 

Bereits am 03.01.2022 konnte der betroffene Mandant eine saubere Schufa-Auskunft an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB übersenden und sich über die schnelle Löschung des Negativeintrags freuen. 

Kommentar von AdvoAdvice

Durch Umzüge kommt es leider immer wieder dazu, dass ehemalige Vertragspartner Post nicht an die neue aktuelle Adresse zustellen können. Daher gehen manchmal trotz Nachsendeantrag Mahnschreiben verloren. Dadurch kann es zu Schufa-Einträgen kommen, die ohne den Zugang von Mahnschreiben oder von Kündigungsschreiben unzulässig sind. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob der Betroffene seinen Vertragspartner über den Umzug informiert hat oder hätte informieren müssen. 

Wenden Sie sich daher in Fällen, in denen Sie Schufa-Einträge entdecken, aber keine Mahnung oder Kündigung erhalten haben oder wenn diese keinen Schufa-Warnhinweis enthalten, in jedem Fall an einen Experten im Bereich Datenschutzrecht.

Die Experten der Kanzlei AdvoAdvice blicken auf eine große Erfahrung im Bereich Schufa-Recht und Datenschutz. Aus diesem Grund wird maßgeblich von eigenen Erfolgen berichtet.

Seit der Kanzleigründung wurden mehr als 950 Fälle bearbeitet. Zudem wurden mehr als 300 Gerichtsverfahren für Betroffene geführt. Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann befasst sich bereits seit dem Jahr 2009 mit Fragestellungen rund um das Datenschutzrecht und Negativeinträge sowie Einträge zur Restschuldbefreiung bei Auskunfteien.

Die Rechtsanwälte Dr. Sven Tintemann und Dr. Raphael Rohrmoser sind für ihre erfolgreiche Prozessführung und Expertise im Bereich der Löschung von Negativeinträgen bei der Schufa Holding AG und anderen bekannten Auskunfteien, die z.B. Boniversum Creditreform, CRIF Bürgel oder Arvato Infoscore bekannt und konnten schon zahlreichen Betroffenen bei der Löschung von Negativeinträgen, der Verbesserung von Scorewerten, der Löschung von Einträgen aus öffentlichen Verzeichnissen oder der Löschung von Einträgen zur Restschuldbefreiung helfen.

Zudem hat die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mehrere wegweisende Entscheidungen zu Schadensersatzansprüchen nach rechtswidrigen Datenverarbeitungsvorgängen erzielt.

Wenn Sie ebenfalls Hilfe bei Rechtsfragen rund um Negativeinträge, Scoring oder Datenschutz benötigen, wenden Sie sich gerne an info@advoadvice.de oder rufen Sie uns an unter 030 921 000 40.

Hilfreiche Tipps zum Datenschutz und zum Schufa-Recht finden Sie unter https://advoadvice.de/themen/schufa-und-datenschutz oder in unserem Blog unter https://advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zum Autor dieses Artikel finden Sie unter https://tintemann.de.

Foto(s): AdvoAdvice


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