Bafin warnt vor trustscapital.com - Wir warnen auch! Anwaltsinfo!

  • 2 Minuten Lesezeit

Heute gucken wir uns einen weiteren Anbieter einer Handelsplattform an, nämlich die TrustsCapital Ltd.

Der Name klingt vielversprechend, passend zum Gewerbe.

Und was sagt deren Webseite unter www.trustscapital.com?

Professionelle Aufmachung, wie zu erwarten.

Aber halt, wie immer gilt es, auch das "Kleingedruckte" zu erkennen.

Und da wendet sich dann das Blatt.

Die (vermeintliche?) Betreiberfirma sitzt auf den British Virgin Islands, jedenfalls das sog. "Headquarter". Und wer sind dann die Macher bzw. Verantwortlichen der Firma? Das bleibt offen. Ebenso wie ein Impressum fehlt. Und gibt es einen Verweis auf eine Aufsichtsbehörde? Ich habe keinen gesehen.

Kurzum, Bitte lassen Sie es. Machen Sie nicht den Fehler und investieren dort. Bitte nicht.

Dies sieht auch die Finanzaufsicht BaFin so. Sie warnt nämlich vor Angeboten der Firma "TrustsCapital Ltd".

"Es besteht der Verdacht, dass die Gesellschaft die Website trustscapital.com betreibt und darüber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.", so die Bafin in ihrem jüngsten Warnhinweis zu der Firma.

Warum unser Hinweis hier?

Auch hier quasi in Endlosschleife unser Warnhinweis:

Bitte glauben Sie nicht den Beteuerungen geschulter Callcenter-Mitarbeiter!

Wie schreibt die Bafin selbst in einem ihrer jüngeren Warnhinweise so treffend:

(Zitat)

"In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen von Betrugsversuchen, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher Geschäfte über Festgeldanlagen bei bekannten ausländischen Kreditinstituten angeboten werden. Zunächst sollen sie die zur Kontoeröffnung notwendigen Identifikationsunterlagen wie eine Kopie des Personalausweises an einen Vermittler senden. Bei der daraufhin übermittelten IBAN handelt es sich allerdings nicht um die IBAN des angeblich neuen Festgeldkontos, sondern um die Kontonummer des Betrügers. Es besteht bei dem Festgeldangebot keine Kooperation zwischen dem Vermittler und dem beworbenen Kreditinstitut. Das Geld der Verbraucherinnen und Verbraucher ist dann verloren."

(Zitat Ende)

Anleger bei "trustscapital Ltd." sollten daher nach Ansicht der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, andernfalls besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder.

In dem Fall müssten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, und unsere Kanzlei stellt auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA

Mail: kurdum@dr-spaeth.com

Tel.: +49/(0)30/88 70 16 17



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