Bankhaus Wölbern beschäftigt weiterhin die Gerichte – Anleger bekommen Geld zurück

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Mehrere Urteile, insbesondere des OLG Hamburg, machen Anlegern Hoffnung, die ihr Geld in vom Bankhaus Wölbern finanzierte Fonds investiert hatte.

Die Vorgeschichte:

Erst geriet das Bankhaus 2009 als Folge der Finanzkrise ins Trudeln, dann folgte im Mai 2014 der nächste Schock: Gegen Heinrich Maria Schulte, der das Bankhaus 2006 gekauft hatte, wurde vor dem Landgericht Hamburg ein Verfahren wegen Veruntreuung von Anlagegeldern eröffnet.

In 327 Fällen soll Schulte rund 147 Millionen Euro aus 31 geschlossenen Immobilienfonds mit Vorsatz zweckwidrig verwendet haben. Betroffen sind rund 35.000 Anleger. Schulte wurde zur 8,5 Jahren Haft verurteilt - seit 13. Januar 2016 rechtskräftig.

Die Bankkunden:

Tausende Anleger hatten Geld in geschlossenen Fonds angelegt, die vom Bankhaus Wölbern finanziert wurden.

Mehrere Urteile machen den Anlegern nun Hoffnung auf die Rettung ihres investierten Kapitals: Den mzs Rechtsanwälten ist es mit Urteilen des OLG Hamburg, des LG Hamburg, des LG Aachen und des LG Wuppertal gelungen, die vollständige Rückabwicklung der zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen aufgenommenen Darlehensverträge zu erreichen.

Möglich wurde dies durch den Widerruf der Darlehensverträge auf Grundlage nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrungen. Das heißt: Das Bankhaus hatte fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, wodurch die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hatte. Die Verträge können demnach ohne Ablauf einer Frist widerrufen werden.

„Da es sich bei dem Darlehensvertrag und der Fondsbeteiligung jeweils um verbundene Geschäfte handelte, führte der Widerruf des Darlehensvertrages gleichzeitig zur Rückabwicklung der Fondsbeteiligung“, erklärt Rechtsanwalt Arne Podewils LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, der die Urteile erstritten hat.

Die Folge:

Der Darlehensnehmer wird von der Darlehensverpflichtung befreit, erhält sämtliche an die Bank geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen zurück und darf die Fondsbeteiligung an das Bankhaus Wölbern übertragen. Gleichzeitig hat der Anleger einen Anspruch auf Erstattung des aus eigenen Mitteln an den Fonds gezahlten Eigenanteils. Zudem wurde den Anlegern jeweils auch ein Anspruch auf Verzinsung von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen.

„Das Verbundgeschäft lässt sich im Regelfall unschwer nachweisen, so dass sich viele weitere Geschädigte Hoffnungen auf eine Rückabwicklung der fehlgeschlagenen Investitionen machen dürfen“, gibt Podewils eine rechtliche Einschätzung, die den 35.000 Anlegern Mut machen soll.


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