Bankrecht: Bad Kreuznach - Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren bei Privatdarlehen unwirksam!

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Eine Reihe von Banken und Sparkassen erheben bei Verbraucherkrediten neben den vertraglichen Zinsen zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 2-3 %. Die Banken begründen diese zusätzliche Gebühr damit, dass diese die Bonität der Kunden prüfen, die Vertragsunterlagen erstellen, die Beratungsgespräche führen und letztlich das Darlehen auszahlen.

Dieser Argumentation folgt die Rechtsprechung jedoch nicht. Vielmehr gewinnt in der  Rechtsprechung die Tendenz Oberhand,  solche zusätzlichen Gebühren als unzulässig zu verwerfen. So hat das Oberlandesgericht Dresden eine solche Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse für unzulässig erachtet. Diese hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 % erhoben. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass die gesamte Bearbeitung im eigenen Interesse der Bank liege. Die gesetzlichen Bestimmungen  sehen jedoch vor, dass für solche Tätigkeiten, die allein im Interesse der Bank liegen, keine Gebühren erhoben werden dürfen.

Im vorliegenden Fall hat die Sparkasse das eingereichte Rechtsmittel der Revision beim Bundesgerichtshof zurückgenommen. Hintergrund ist offensichtlich, dass die Bank selbst keine Erfolgsaussichten sieht.

Für betroffene Bankkunden, die zu Unrecht die oben genannten Bearbeitungsgebühren bezahlt haben bedeutet dieses Urteil, dass für sie die Möglichkeit besteht, diese von den Banken zurückzufordern.

Schnelles Handeln ist jetzt jedoch wichtig, da jederzeit Ansprüche verjähren können. Diese Verjährung führt zum Anspruchsverlust.

Wir beraten Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüfen Ihre möglichen Ansprüche. Für den Fall, dass Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle für Sie verjährungshemmende Schritte einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen.

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Rechtsanwälte Wöhrle & Schick, Kreuzstraße 31-3355543 Bad Kreuznach, Fon: 0671/29 83 26 0, Fax: 0671/29 83 26 26, E-Mail: woehrle@ws-anwaelte.de, www.ws-anwaelte.de


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