Bayernfonds BestLife - was können Anleger bei Zweifeln an der Anlageberatung unternehmen?

  • 1 Minuten Lesezeit

Ein geschlossener Fonds ist mehr als „nur“ eine Kapitalanlage, die eine Verzinsung bietet. Für die Anleger des US-Lebensversicherungsfonds Bayernfonds BestLife hatte die unternehmerische Qualität der geschlossenen Beteiligung bereits feststellbare Folgen: Die Ausschüttungen fielen deutlich hinter einstigen Erwartungen zurück und teilweise sogar ganz aus. Doch nicht jeder Anleger des Bayernfonds BestLife wünschte eine unternehmerische Beteiligung zu zeichnen. Daher sollte Anlegern bereits vor der Investition bewusst gewesen sein, dass sie sich an einer von wirtschaftlichem Erfolg abhängigen US-Gesellschaft beteiligten. Insbesondere dann, wenn ihnen der Fonds von einem Sparkassenberater empfohlen wurde.

Rät ein Sparkassen- oder Bankberater zu einer bestimmten Kapitalanlage, dann muss diese Empfehlung zwei grundlegende Anforderungen erfüllen. Grob umrissen muss eine ordnungsgemäße Anlageberatung Folgendes leisten: Zunächst muss eine Kapitalanlage zu den Wünschen des Anlegers „passen“. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über Eigenschaften und auch die Risiken der vorgeschlagenen Kapitalanlage informieren. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur auf die Vorteile und Chancen eingegangen werden – die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Wenn Anleger des Bayernfonds BestLife Zweifel haben, ob sie seinerzeit ordnungsgemäß beraten wurden, sollte sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Es kann dann überprüft werden, ob das individuelle Anlageberatungsgespräch Defizite aufwies und ob deshalb Schadensersatzansprüche bestehen.

Mehr Informationen zum Thema Real I.S. Bayernfonds und Lebensversicherungsfonds befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema