Behandlungsfehler: Fehlerhafte Hysterektomie mit beidseitigem Harnstau

  • 1 Minuten Lesezeit

Landgericht Berlin - vom 11. Januar 2014

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:

Fehlerhafte Hysterektomie mit beidseitigem Harnstau, LG Berlin, Az.: 35 a O 72/09

Chronologie:

Die Klägerin unterzog sich im Krankenhaus der Beklagten einer vaginalen Hysterektomie. Dabei kam es zu Komplikationen, nachdem die McCall-Naht nicht dem Facharztstandard entsprechend angebracht worden war, so dass sich beide Ureteren verzogen. Es kam zu einem beidseitigen Harnstau, da der Harnleiter mit eingenäht war.

Verfahren:

Das Landgericht Berlin hat die Angelegenheit fachmedizinisch mittels eines Sachverständigen hinterfragen lassen. Der Gutachter musste sich mehrfach mit dem Fall schriftlich und mündlich auseinandersetzen. Erst im Schlusstermin zur mündlichen Verhandlung gelang es dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, eine Einigung zu erzielen. Der Streitwert wurde im deutlich fünfstelligen Eurobereich festgesetzt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, dass sich ein erstinstanzliches Verfahren über einen langen Zeitraum hinwegziehen kann. Geschädigte Patienten müssen sich daher stets in Geduld üben, um in den Genuss einer adäquaten Kompensation für ihr erlittenes Leid zu kommen, meint RA D. C. Mahr LLM.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Dirk Christoph Ciper LL.M.

Beiträge zum Thema