Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene minimalinvasive Spondylodese

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Landgericht Bremen - vom 17. Januar 2014
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlgeschlagene minimalinvasive Spondylodese, LG Bremen, Az. 3 - O - 2265/11

Chronologie:

Die Klägerin litt an starken Rückenschmerzen beim Gehen und Sitzen und Ausstrahlung in ihr rechtes Bein und begab sich in die Behandlung der Beklagten. Diese führten eine minimalinvasive Spondylodese durch, wobei es zu Komplikationen kam. Seit dem Vorfall ist die Klägerin nicht mehr beschwerdefrei und auf die regelmäßige Einnahme von starken Schmerzmitteln angewiesen.

Verfahren:

Das Landgericht Bremen hat einen fachchirurgischen Sachverständigen, Leiter einer Unfallklinik einer Medizinischen Hochschule, mit dem Vorfall befasst. Im Ergebnis stellte sich nach umfangreicher Beweisaufnahme eine Aufklärungspflichtverletzung heraus, so dass das Gericht den Parteien einen Vergleich vorschlug, den diese akzeptierten. Der Streitwert wurde im deutlich sechsstelligen Eurobereich festgesetzt.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Auch ärztliche Aufklärungspflichtverletzungen führen im Arzthaftungsprozess zu den gleichen Konsequenzen wie beim Behandlungsfehler und der geschädigte Patient hat einen Anspruch auf Ersatz seiner entstanden Schäden, stellt der allein sachbearbeitende Rechtsanwalt Tobias Kiwitt heraus.


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