Behandlungsfehler – was tun?

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Wenn bei einer Behandlung Fehler gemacht werden, hat dies oftmals schlimme Folgen für den Patienten. Zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bedarf es dann fachkundiger Vertretung. Wie soll der Patient zunächst vorgehen?

Strafanzeigen bringen hier nicht weiter, sind ganz im Gegenteil meist kontraproduktiv und verhärten die Fronten, verzögern zudem Verfahren unnötig.

Der Patient sollte zunächst ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der Behandlung fertigen, anschließend den Sachverhalt mit einem versierten Fachanwalt für Medizinrecht erörtern. Dieser wird die Erfolgsaussichten einschätzen, ebenso das weitere Vorgehen erklären. Oftmals gelingt es dabei, mit fundierter Begründung des Schadensersatzanspruchs eine Regulierung mit dem zuständigen Haftpflichtversicherer bereits außergerichtlich zu erreichen. Der Fachanwalt wird die notwendigen Behandlungsunterlagen beziehen und sichten und auch die Krankenkasse informieren. Bei gesetzlich Versicherten ist der Medizinische Dienst dort verpflichtet, auf Anforderung ein Gutachten zur Prüfung eines etwaigen Behandlungsfehlers kostenfrei zu erstellen.

Scheitern die außergerichtlichen Bemühungen, bleibt der Klageweg offen. Hilfreich ist hierbei das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung. Sollte der Geschädigte nicht über eine solche verfügen, eröffnen mittlerweile größere Versicherungen die Möglichkeit der Prozessfinanzierung. Die Versicherer übernehmen bei aussichtsreichen Klagen alle Prozesskosten gegen eine Beteiligung am erstrittenen Betrag. Eine etwaige finanzielle Belastung muss den Patienten deshalb auch nicht von der Durchsetzung seiner Ansprüche abhalten.

Liegt der Verdacht eines Behandlungsfehlers also nahe, sollte unverzüglich fachanwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Rechtsanwalt Joachim Indetzki, Fachanwalt für Medizinrecht, Anwaltssozietät Fahr/Groß/Indetzki


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