Beiträge zur privaten Krankenversicherung zurückfordern!

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Private Krankenversicherungsbeiträge oft unzulässig

Die privaten Krankenversicherungen bieten einen guten Service. Viele Heil- und Vorsorgebehandlungen werden unkompliziert übernommen. Insbesondere im Vergleich zu den gesetzlichen Versicherungen bieten die privaten Krankenversicherungen enorme Vorteile. Nicht nur eine schnellere Terminvergabe bei Ärzten, sondern auch umfassendere Untersuchungen und bessere Gesundheitsvorsorge sind nur einige Aspekte. Um die hohen Standards dauerhaft zu gewährleisten, sind die Versicherungen auf eine regelmäßige Anpassung der Versicherungsbeiträge angewiesen. Dabei sind die Krankenversicherungen natürlich an gewisse rechtliche Vorgaben gebunden. Die Beitragserhöhung ist nur zulässig, wenn ein unabhängiger Treuhänder der Beitragserhöhung zugestimmt hat. Diese Regeln werden jedoch nicht von jeder Versicherung eingehalten.

Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung

Privat krankenversichern können sich Personen, die nicht nach § 5 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. In der Regel sind das Richter und Beamte, Freiberufler und Selbstständige sowie Angestellte mit einem Jahresbrutto ab 59.400 EUR. Die Kinder der Privatversicherten sind in der Regel mitversichert.

Beitragserhöhung für unwirksam erklärt

Das Landgericht Potsdam, das Landgericht Berlin und das Landgericht Frankfurt/Oder haben in wegweisenden Urteilen die Prämiengestaltung der AXA und der DKV für unwirksam erklärt. Die Landgerichte sahen in beiden Fällen die Unabhängigkeit des Treuhänders als nicht gegeben an. Dadurch fehlte die „Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders“ und die Prämienerhöhung ist unzulässig. Neben der DKV und der AXA bestehen auch, in Bezug auf die Prämienerhöhungen der Allianz und der Signal Iduna Anhaltspunkte, dass diese unwirksam sind. Auch weitere Versicherungen könnten die Versicherungsprämien in unzulässiger Weise erhöht haben. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig geworden.

Versicherungsbeiträge zurückfordern.

Versicherungsbeiträge, die nicht nach den gesetzlichen Vorschriften erhöht wurden, sind unzulässig. Der Versicherte ist nicht verpflichtet, unzulässig erhöhte Beiträge zu zahlen. In der Regel haben die Versicherten die Beiträge jedoch bereits gezahlt haben. Das gibt dem Versicherten die Möglichkeit, die zu viel gezahlten Beiträge zurückzufordern. Darüber hinaus kann der Versicherte, unter Umständen, eine Nutzungsentschädigung, also eine Art Verzinsung seiner Beiträge, verlangen. Die Rückforderung der Versicherungsbeträge stellt sich somit als äußert lukrativ heraus. Die Kosten für die Durchsetzung der Ansprüche übernimmt im Regelfall die Rechtsschutzversicherung. Somit entstehen dem Versicherten, über eine mögliche Selbstbeteiligung hinaus, keine Kosten.

Nehmen Sie Ihr gutes Recht wahr!

Weitere Information zu Rückforderung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen erhalten Sie hier im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung. Nehmen Sie Ihr gutes Recht wahr und lassen Sie sich kostenlos beraten! Die Versicherungsexperten der Kanzlei Werdermann / von Rüden stehen Ihnen telefonisch sowie per E-Mail zur Verfügung.


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