Belgien - Bauherren haften für Schulden des Handwerkers

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In  Belgien müssen professionelle Auftraggeber von Immobilienarbeiten überprüfen, ob das beauftragte Bauunternehmen dem Belgischen Staat Geld schuldet.

Im Falle von Schulden muss der Auftraggeber bis zu 35% der Rechnungssumme (ohne Mwst.) einbehalten zur Begleichung von Sozialbeiträgen beziehungsweise 15% zur Begleichung von Steuerschulden.

Zahlt der Auftraggeber die entsprechenden Beträge nicht, haftet er für einen Betrag in Höhe von bis zu 35% der Rechnungssumme (ohne Mwst.).

Dies gilt sowohl fûr den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als auch für spätere Rechnungen.

Ursprünglich waren vor allem Sozialbeiträge, Einkommenssteuer- und Mehrwertsteuerschulden betroffen.

Seit dem 1. Januar 2020 wurde die Einbehaltungsverpflichtung ausgeweitet auf weitere föderale Steuerschulden ( wie beispielsweise Steuervorabzüge, Eintragungsgebühren, usw.) sowie verschiedene andere Schulden.

Auf folgender Webseite kann unter Angabe der Unternehmensnummer des ausführenden Unternehmens überprüft werden, ob eine Pflicht zur Einbehaltung und Weiterleitung von Summen besteht: https://www.checkeinbehaltungspflicht.be/

Auftraggebern wird empfohlen, stets aktuelle Bescheinigungen abzuspeichern.

Der belgische Staat ist komplex und durch die Regionalisierung des belgischen Immobilienrechtes gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten je nach Region.

Es ist deswegen empfehlenswert, Fachleute einzubinden.

Oft werden Entscheidungen ohne anwaltlichen Rat getroffen – mit zum Teil schlimmen wirtschaftlichen Folgen, die vermeidbar gewesen wären.




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