Beschwerden im Internet: Gefahr für den Arbeitsplatz?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Beschwerden im Internet sind Alltag geworden – wie im Fall eines Posts auf der Facebook-Seite von Lidl, wo sich ein unzufriedener Kunde über das Verhalten einer Kassiererin beschwert und ihre Kündigung einfordert. Das ist eine Gefahr für das Arbeitsverhältnis der angeprangerten Mitarbeiterin, und zwar aus folgenden Gründen:

1. Der Arbeitgeber erfährt von einer Pflichtverletzung seines Arbeitnehmers.

Durch den Post oder Kommentar in den sozialen Medien erfährt der Arbeitgeber von einem Verhalten seines Mitarbeiters, das er sonst vielleicht nicht mitbekommen hätte. Nicht nur, dass ein negativer Internetbeitrag ein schlechtes Licht auf das Unternehmen wirft und sich oft geschäftsschädigend auswirkt. Das Verhalten, über das sich der Kunde beschwert, könnte ein arbeitsvertragliches Fehlverhalten darstellen, auf das der Arbeitgeber mit einer Abmahnung und gegebenenfalls auch mit einer verhaltensbedingten Kündigung reagieren kann.

2. Es gibt einen Zeugen für die Pflichtverletzung.

Der Arbeitgeber hat aufgrund des Interneteintrags einen Zeugen für die Pflichtverletzung! Will der Arbeitgeber den Mitarbeiter loswerden, kann er den unzufriedenen Kunden in einem arbeitsgerichtlichen Prozess als Zeugen laden und die Kündigung damit untermauern. Dem Kunden bleibt in dem Fall kaum eine Wahl: Selbst wenn er seine Wut schon ventiliert hat und jetzt gar nicht mehr will, dass dem Angestellten gekündigt wird, muss er dennoch wahrheitsgemäß aussagen und seine Beobachtung vor Gericht schildern.

Trotz bewiesener Pflichtverletzung: Verhaltensbedingte Kündigung möglicherweise unwirksam.

Auch wenn es Zeugen gibt für ein arbeitsvertragliches Fehlverhalten: Die Hürden für eine verhaltensbedingte Kündigung sind regelmäßig hoch. Gekündigte Arbeitnehmer sollten sich möglichst innerhalb weniger Tage nach der Kündigung Hilfe holen und nachprüfen lassen, ob sich eine Klage lohnt. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erhalten Arbeitnehmer eine kostenlose und unverbindliche telefonische Ersteinschätzung ihrer Abfindungs- und Klagechancen.


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