Bestellung von Hanfsamen aus den Niederlanden (Sensi Seeds u.a.) - Strafverfahren durch den Zoll?

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Bestellung von Hanfsamen aus den Niederlanden (Sensi Seeds u.a.) - Strafverfahren durch den Zoll?

Die Rechtslage zum Thema Cannabissamen ist in Deutschland kompliziert. Neben meinem Artikel "Strafverfahren wegen Hanfsamen-Bestellung" auf meiner eigenen Website, möchte ich mich auch hier auf Anwalt.de mit der Thematik einmal befassen. Wenn man den Sachzusammenhang googelt, stößt man auf jede Menge Internetseiten, die erklären, dass es unproblematisch sei, Hanfsamen im Ausland, etwa bei Sensi Seeds zu kaufen und sich nach Deutschland schicken zu lassen, da die Samen kein THC enthalten, und in allen EU-Ländern außer Deutschland legal im Handel erhältlich sind. Interessanterweise bieten die Betreiber solcher Seiten meist auch selbst Cannabisprodukte zum Kauf an. Die Wirklichkeit sieht ein wenig anders aus.

Im folgenden Rechtstipp erfahren Sie:

  • Ob Hanfsamen vom Betäubungsmittelgesetz erfasst werden
  • Was im Umgang mit Cannabis verboten ist
  • Was passieren kann, wenn man Hanfsamen bei Sensi Seeds u.a. im Ausland bestellt
  • Wie hoch die Strafen ausfallen können
  • Was Sie tun sollten, wenn gegen Sie ermittelt wird

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Fallen Hanfsamen bzw. Seeds  unter das Betäubungsmittelgesetz?

Der Grund, warum Cannabis im Betäubungsmittelgesetz steht, ist der darin enthaltene Wirkstoff THC, der die Eigenschaft besitzt, „high“ zu machen. Hanfsamen, die kein THC enthalten, sind dementsprechend nicht zu Rauschzwecken konsumierbar und stellen an sich kein Betäubungsmittel dar. Daher, so sollte man meinen – und viele tun das auch – ist der Besitz der Samen, zumal sie sich zu vielerlei nützlichen Produkten verarbeiten lassen, doch unbedenklich.

Aber in Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes, also dort, wo Substanzen gelistet sind, für die das Betäubungsmittelgesetz gilt, steht die Cannabispflanze mit allen ihren Bestandteilen. Das schließt die Samen mit ein!


Was ist laut Betäubungsmittelgesetz im Umgang mit Cannabis, Hanfsamen und Seeds verboten?

Kurz gesagt: Der Konsum ist erlaubt.

Alles andere, was Voraussetzung dafür ist, dass man in den Genuss des Konsumes kommen kann, ist gemäß § 29 BtMG verboten; Erwerb, Verkauf, Weitergabe, Besitz, Einfuhr, und Anbau.

Die letzten beiden Punkte sind im Hinblick auf die Samen wichtig. Der Kauf von Hanfsamen im Ausland (die meisten Anbieter sitzen in den Niederlanden) ist dort nicht verboten. Lässt man sich die gekaufte Ware dann aber mit der Post nach Deutschland senden, gilt dies als Einfuhr von Betäubungsmitteln, da die Hanfsamen hier – obwohl nicht zu Rauschzwecken konsumierbar – unter  das Betäubungsmittelgesetz fallen. Als nächstes stellt sich die Frage nach dem Zweck der Einfuhr.

Da der Anbau illegal ist, hat man in den Augen des Gesetzgebers als Privatperson ohne ärztliches Attest oder Anbaugenehmigung für Nutzhanf keinen Grund, Hanfsamen zu kaufen. Tut man es doch, muss davon ausgegangen werden, dass man eine illegale Grasplantage unterm Dach hat, womöglich gar um damit Handel zu treiben.


Was kann passieren, wenn man Seeds bzw. Hanfsamen aus den Niederlanden nach Deutschland bestellt?

Womöglich passiert gar nichts, und man hat nach einer Woche seine Samen. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass die Sendung am Zoll kontrolliert und beschlagnahmt wird. Dann kommt statt der erwarteten Lieferung Post von der Polizei und Sie haben ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz am Hals. Je nach dem Umfang der Bestellung – und je nach Ansicht der Ermittler, da bei Samen ohne Wirkstoff die gesetzlichen Mengengrenzen nicht greifen – müssen sie auch noch mit einer Hausdurchsuchung wegen des Verdachts auf Drogenhandel und der Beschlagnahmung Ihrer sämtlichen Datenträger rechnen.

Wie hoch ist die Strafe für die Einfuhr von Hanfsamen?

Laut § 29 BtMG wird die Einfuhr, sowie der Anbau illegaler Betäubungsmittel mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft. Auf gewerbsmäßigen Handel mit illegalen Betäubungsmitteln stehen Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren.

Sie werden allerdings kaum mit einer Freiheitsstrafe rechnen müssen, wenn Sie als bisher unbescholtener Bürger eine Handvoll Hanfsamen bestellt haben. Und wenn außer Ihrem Einkauf nichts darauf hindeutet, dass Sie tatsächlich Gras anbauen wollten, kann man Sie auch nicht dafür verurteilen.


Was soll ich tun, wenn ich eine Anzeige wegen Einfuhr von Hanfsamen erhalten bzw. Seeds habe?

Wenn Sie Kenntnis von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie erhalten, gelten zwei goldene Regeln:

1. Schweigen ist Gold.

Wenn die Ermittler nichts als ein Päckchen Samen mit Ihrer Lieferadresse haben, haben Sie nicht viel zu befürchten. Das wird Ihnen jedoch niemand sagen. Vielmehr wird man Sie zu einer Anhörung vorladen, oder Ihnen einen Anhörungsbogen zum Ausfüllen schicken, um Ihnen „Gelegenheit zu geben, sich zu erklären“. Wenn Sie das versuchen, haben Sie verloren. Eine Aussage zu machen kann nur dann sinnvoll sein, wenn Sie genau wissen, was (und wiev iel) man eigentlich gegen Sie in der Hand hat.

2. Ab zum Anwalt!

Ein Fachanwalt für Strafrecht kann Einsicht in die Ermittlungsakte beantragen, also prüfen, was gegen Sie vorliegt. Nicht selten reicht ein Blick in die Akte, um festzustellen, dass die Beweislage gegen Sie mehr als dürftig ist, und Sie sich mit einer vorschnellen Aussage zur Sache nur geschadet hätten.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht, insbesondere Betäubungsmittelsachen spezialisiert und arbeiten bundesweit. Melden Sie sich einfach per Email, Telefon oder Kontaktformular zu einer unverbindlichen, kostenlosen Erstberatung. Wenn Sie uns Ihr Mandat übergeben möchten, werden wir die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen, und können dann auf Basis der Beweislage gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen planen. Im besten Falle können wir die Einstellung des Verfahrens erwirken.

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