Betriebsratsanhörung: Tun Sie DAS, um Fehler zu vermeiden (Tipps für Arbeitgeber)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Kündigungen scheitern vor Gericht fast immer aus denselben Gründen. Häufig ist es die Betriebsratsanhörung. Wie der Arbeitgeber diese fehlerfrei hinbekommt, sagt der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck:

Gibt es beim Arbeitgeber einen Betriebsrat, ist dieser vor jeder Kündigung durch den Arbeitgeber anzuhören. Geregelt ist das in Paragraph 102 des Betriebsverfassungsgesetzes. Danach ist eine Kündigung ohne ordnungsgemäße Anhörung unwirksam. Der Arbeitgeber darf in einem späteren Kündigungsschutzprozess seine Kündigung zudem nur auf solche Kündigungsgründe stützen, die er dem Betriebsrat bei der Anhörung mitgeteilt hat. Unerheblich ist dabei, ob der Betriebsrat die Kündigungsgründe bereits kannte oder aus anderen Quellen erfahren hat. Nur eine schriftliche, vollständige und beweisbare Mitteilung aller im späteren Prozess vorgebrachten Kündigungsgründe an den Betriebsrat genügt den Anforderungen.

Eine mündliche Information des Betriebsrats reicht nicht aus. Vor Gericht kann es dem Arbeitgeber nämlich kaum gelingen, substantiiert darzulegen und zu beweisen, wann er dem Betriebsrat was genau gesagt hat. Nicht selten wird versucht, eine unzureichende Information des Betriebsrats nachträglich zu retten, indem man im Prozess vorbringt, bestimmte Kündigungsgründe seien dem Betriebsrat mündlich mitgeteilt worden. Bloß: Während meiner langjährigen Tätigkeit als Anwalt in Kündigungsschutzprozessen habe ich es nicht erlebt, dass dem Arbeitgeber das einmal gelungen wäre.

Dass so viele Kündigungen an der Betriebsratsanhörung scheitern, hat auch einen prozesspragmatischen Grund. Richtern kommt es entgegen, wenn sie die Kündigung an der Betriebsratsanhörung scheitern lassen können. Das spart zeitliche Ressourcen, die sie aufwenden müssten, wenn sie sich mit den Argumenten der Parteien zu den Kündigungsgründen auseinandersetzen müssten. Richter sehen sich den Vortrag über die Betriebsratsanhörung immer sehr genau an. Die Anhörung sollte frei von Fehlern sein, wenn der Arbeitgeber den Kündigungsschutzprozess gewinnen oder zumindest die Abfindungschancen des Arbeitnehmers klein halten will.

Fachanwaltstipp für Arbeitgeber: Gibt es bei Ihnen einen Betriebsrat, rate ich dazu, die Kündigung durch einen spezialisierten Anwalt/Fachanwalt vorbereiten zu lassen. Von vornherein muss klar sein, auf welche Gründe die Kündigung gestützt wird. Diese Gründe müssen dem Betriebsrat vollständig, schriftlich und nachweisbar mitgeteilt werden. Am sichtersten gelingt dies, wenn ein Spezialist die Betriebsratsanhörung und die Kündigung vorbereitet und durchführt.

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