Betriebsschließungsversicherung

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Lassen Sie Ihre Versicherungen vom Fachmann prüfen. 

Wir können aus der Praxis bestätigen, dass viele Gastronomiebetriebe eine Betriebsschließungsversicherung haben und nicht einmal davon wissen. Sie bekommen dann von Ihrer Versicherung für die Zeit der Betriebsschließung eine Entschädigung.

Diese Policen wurden häufig von Versicherungsvermittlern mit anderen Versicherungen mitverkauft. Die jährlichen Beiträge betragen bzw. betrugen, bevor Covid 19/ Corona die Medien beherrscht hat, pro Police sehr geringe Jahresbeiträge.

Die sehr gute Nachricht für alle Gastronomiebetriebe ist, dass bereits mehrere positive Urteile vorliegen, die Versicherungen zur Zahlung für die Betriebsschließung verurteilt haben, vgl. aktuell Landgericht München I, 12 O 5868/20, Urteil vom 11.10.1010.

Das Umgehen der Versicherungen mit einer drohenden Zahlungsverpflichtung ist unterschiedlich. Die meisten Versicherungen zahlen freiwillig nicht – sie verweisen darauf, dass entweder dieses Risiko nach deren Versicherungsbedingungen – Stichwort Pandemie – ausgeschlossen sei, oder dieses Risiko nicht konkret erfasst sei. Andere Versicherungen verweisen darauf, dass eine Betriebsschließung nicht durch Behörden, sondern durch die Landesregierung erfolgt sei.

Viele dieser Klauseln dürften unwirksam sein. Dies führt im Versicherungsrecht dazu, dass der Versicherer leisten muss. Dies ist auch den Versicherern bekannt.

Daher sind manche Versicherer auf die Idee gekommen, Ihren Versicherungsnehmern einen kleinen Betrag – zwischen 2.000 bis 3.000 EUR anzubieten und diese sollten im Gegenzug auf weitere Ansprüche verzichten. Andere Versicherer haben freiwillig – aus „Kulanz“ - einen Betrag in der Größenordnung von 2.000 bis 3.000 EUR gezahlt.

Sie sollten Ihre Versicherung auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen lassen. Wir haben gerade im Bereich der Betriebsschließungsversicherungen viel Erfahrung und wissen, welches Vorgehen wir Ihnen anraten können. Bei Vorhandensein einer betrieblichen Rechtsschutzversicherung ist unsere Tätigkeit in vielen Fällen versichert.

Gern stehen wir Ihnen zur Sicherung Ihrer Ansprüche zur Verfügung und können auf entsprechende gerichtliche Erfahrung verweisen.

 

Ihre Kanzlei WHBS


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