Betriebsübernahme und Abfindung?

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Wenn eine Firma übernommen wird, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, dieser Übernahme zu widersprechen.

Das macht aber nur dann Sinn, wenn der frühere Arbeitgeber dann auch noch die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung hat. Besteht diese Möglichkeit nicht, dann sinken die Chancen auf eine Abfindung auf NULL!

Trotz des Schutzes von § 613 a BGB wird es aber im Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer oftmals unangenehm, jedenfalls dann, wenn einem klar und deutlich aufgezeigt wird, dass ab nun ein anderer Wind weht. Trotz der Tatsache, dass Sie durch das Gesetz zumindest für 1 Jahr geschützt sind und die gleichen Rechte gegenüber dem Übernehmer haben, stellt sich dann die Frage, ob es nicht einen Ausstieg mit einem goldenen Handschlag gibt. 

Diese Möglichkeit haben Sie natürlich auch gegenüber dem Übernehmer. Verhandlungen sollten hier aber sehr sensibel geführt werden. Auch sollte eine absolut wasserdichte Lösung gesucht werden, denn es nützt Ihnen nichts, wenn Sie z.B. in einem Aufhebungsvertrag eine schöne Zahl drinstehen haben, dann aber im Nachhinein Sanktionen mit der Agentur für Arbeit erhalten etc.


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